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Arbeitslosengeld: ALG 1: Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld

ALG 1: Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

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    Arbeitslosengeld bekommen Berechtigte nicht auf Dauer. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt es nur für eine bestimmte Zeit.
    Arbeitslosengeld bekommen Berechtigte nicht auf Dauer. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt es nur für eine bestimmte Zeit. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Wer seinen Job verliert und plötzlich kein Einkommen mehr hat, steht meist erst einmal unter Schock. Doch Betroffene können unter Umständen Arbeitslosengeld beziehen. Wichtig ist, dass sie vorher lange genug in die die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Ist das der Fall, können Arbeitslose 60 oder sogar 67 Prozent ihres vorherigen Netto-Gehalts bekommen. Wird die Versicherungsleistung dann aber ausbezahlt, bis arbeitslose Menschen wieder eine Beschäftigung gefunden haben? Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld eigentlich?

    Kurz erklärt: Was ist Arbeitslosengeld und wer bekommt es?

    Das Arbeitslosengeld soll laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren, sozial absichern und ihr vorheriges Einkommen teilweise ersetzen. Dabei gibt es aber auch Höchstbeträge, die bei der Berechnung des ALG 1 nicht überschritten werden.

    Finanziert wird das Arbeitslosengeld aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Damit handelt es sich dabei im Gegensatz zum Bürgergeld nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Versicherungsleistung. Daher gibt es auch eine gesetzlich geforderte Mindestversicherungszeit. Wer diese bei Eintritt des Versicherungsfalls erfüllt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Als versicherungspflichtige Zeiten zählen neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung laut der Bundesagentur für Arbeit auch Zeiten, in denen Betroffene...

    • freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren - zum Beispiel während einer Selbstständigkeit.
    • ein Kind erzogen haben - bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.
    • Krankengeld erhalten haben.
    • freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet haben.

    Übrigens: Für Personen, die vor ihrer Arbeitslosigkeit häufig befristet beschäftigt waren, gilt laut der Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit. Dann genügt es, wenn Betroffene mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Zeiten in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit vorweisen können.

    Arbeitslosengeld: Wie lange bekommt man es?

    Wer alle Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt und die Leistung von der Bundesagentur für Arbeit bekommt, ist damit nicht auf unbegrenzte Zeit abgesichert. Dem BMAS zufolge richtet sich die Dauer des Arbeitslosengeldes nach zwei Kriterien:

    • Wie lange waren Betroffene in den vergangenen fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig?
    • Wie alt sind Betroffene bei Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld?

    Die Höchstanspruchsdauer liegt demnach je nach Situation zwischen sechs und 24 Monaten. Berechtigte mit verkürzten Anwartschaftszeiten haben höchsten drei bis fünf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer außerdem laut der Bundesagentur für Arbeit jünger als 50 Jahre ist, kann höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Ab 50 Jahren steigt die Anspruchsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an.

    Dem BMAS zufolge ergibt sich je nach Situation folgende Höchstanspruchsdauer:

    Für die Sonderregelung zu verkürzten Awartschaftszeiten für überwiegend kurz befristet Beschäftigte ergibt sich folgende Höchstdauer je nach Dauer der Versicherungspflicht:

    Die Anspruchsdauer kann laut dem Finanzportal Finanztip verlängert werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit schon einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand, die Anspruchsdauer aber nicht voll ausgeschöpft wurde. Der neue Anspruch wird dann um diese restliche Zeit erhöht - allerdings nur bis zur Höchstanspruchsdauer des aktuellen Anspruchs. Geregelt ist das in Paragraf 147 Absatz 4 SGB III.

    Übrigens: Wenn man selbst kündigt und so eine Arbeitslosigkeit willentlich herbeiführt, kann mit einer Sperrzeit belegt werden und erhält dann für einen bestimmten Zeitraum kein Arbeitslosengeld. Wer aber ALG 1 erhält, kann trotzdem einen Nebenjob haben, wenn dieser 15 Stunden pro Woche nicht übersteigt. Für das Nebeneinkommen gelten bestimmte Freibeträge.

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