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Ratgeber: Kamera an Bord: Was Sie über Dashcams wissen müssen

Ratgeber

Kamera an Bord: Was Sie über Dashcams wissen müssen

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    Die sieht fast alles: Eine unter dem Rückspiegel angebrachte Dashcam kann das Verkehrsgeschehen vor dem Auto aufzeichnen.
    Die sieht fast alles: Eine unter dem Rückspiegel angebrachte Dashcam kann das Verkehrsgeschehen vor dem Auto aufzeichnen. Foto: Christin Klose, dpa

    Ihre Platzierung auf dem Armaturenbrett (englisch Dashboard) hat ihr den Namen gegeben: Eine Dashcam ist eine Videokamera, die für den Einsatz im Auto konzipiert ist. Das kann ein Pkw, Lkw oder beispielsweise auch ein Wohnmobil sein. Viele Reisende zeichnen auf diese Weise ihre Fahrten auf, um dann Ausschnitte aus der Fahrt in einem Video zu verwenden.

    Bekannter sind Dashcams aber als „Unfallzeugen“. Denn Kameras, die alles während einer Fahrt aufzeichnen, bekommen leider zwangsläufig irgendwann auch einen Unfall vor die Linse. Manche mit einer Dashcam gemachte Aufnahme hat es sogar schon in die Nachrichtensendungen des Fernsehens geschafft – wie zuletzt jene eines Unfalls in Berlin, bei dem ein SUV in eine Personengruppe fuhr.

    Viele Autofahrer erwägen die Anschaffung einer Dashcam, um nach einem Unfall die Klärung der Schuldfrage zu erleichtern. Doch rund um den Kauf einer Dashcam tauchen schnell einige Fragen auf.

    Ist eine Dashcam in Deutschland erlaubt?

    Eine gesetzliche Regelung zur Nutzung einer Dashcam gibt es nicht. Mit Hinblick auf den auf Paragraph 6 der Datenschutzgrundverordnung und die Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen gilt die Verwendung als problematisch, denn das Video einer Autofahrt zeigt Passanten, andere Fahrzeuge und deren Kennzeichen. Lange Zeit waren Dashcam-Videos in Deutschland bei Prozessen nach einem Verkehrsunfall nicht zugelassen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Mai 2018 gelockert. Die Aufnahmen sind nun als Beweismittel zugelassen.

    Wichtig ist, dass keine dauerhafte Speicherung der Aufnahmen erfolgt, auf denen andere Personen oder Fahrzeuge zu sehen sind. Dabei hilft die sogenannte „Loop-Funktion“, die nach einem gewissen Zeitraum frühere Aufnahmen mit aktuellen Aufnahmen überschreibt. Wer Aufnahmen, die keine Personen oder Fahrzeuge zeigen, beispielsweise in einem Reisevideo verwenden möchte, sollte sie also rechtzeitig sichern. Letztlich bleibt die Verwendung einer Dashcam in Deutschland eine gewisse Grauzone, da eine endgültige gesetzliche Festlegung noch aussteht.

    Wie ist die Situation im Ausland?

    Auch in anderen europäischen Ländern ist die Dashcam-Nutzung meist noch nicht geregelt. In Belgien, der Schweiz und in Portugal ist sie problematisch, in gängigen Reiseländern wie Italien, Spanien, Frankreich, den Niederlanden sowie den skandinavischen Staaten jedoch erlaubt. Grundsätzlich gilt im In- und Ausland: Sind auf einem Video fremde Personen zu sehen, sollte von diesen eine Einwilligung zur Veröffentlichung (beispielsweise als Reisevideo in „Youtube“) vorliegen, sobald eine solche geplant ist.

    Was macht die Dashcam zur Dashcam?

    Auch eine Actionkamera wie die „Go Pro“ oder jedes Smartphone lässt sich als Dashcam nutzen. Denn auch diese Kamera-Typen lassen sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett anbringen - und sie sind in der Lage, Videos aufzuzeichnen.

    Was also macht eine Dashcam zur Dashcam? Da ist zunächst die bereits erwähnte Loop-Funktion, die die jeweils älteste Aufnahme auf der Speicherkarte überschreibt. Wichtig ist auch der so genannte G-Sensor. Er erkennt, ob das Fahrzeug beschleunigt und startet Aufnahmen erst dann. Kommt das Fahrzeug beispielsweise nach einem Unfall zum Stehen, erfolgen nur noch für wenige Sekunden weitere Aufnahmen.

    Einige Modelle verfügen darüber hinaus über Bewegungssensoren, die auch dann eine Aufnahme starten, wenn sich Menschen rund um das Fahrzeug bewegen. Das kann mit Blick auf deren Persönlichkeitsrechte problematisch sein. Andererseits ist auf diese Weise eine Überwachung eines geparkten Fahrzeuges möglich.

    Um im Falle eines Unfalls wichtige Daten liefern zu können, verfügt eine Dashcam über einen GPS-Sensor zur Angabe des genauen Ortes und über eine Erfassung von Daten und Uhrzeit.

    Welche Grundausstattung sollte eine Dashcam darüber hinaus bieten?

    Wichtiges Kriterium ist die Auflösung. Denn eine zu geringe Auflösung liefert schlechte Ergebnisse und oft sind relevante Details wie ein Kfz-Kennzeichen weiter entfernt und nur bei entsprechend hoher Auflösung gut zu erkennen. Eine HD-Auflösung mit 1920 mal 1080 Bildpunkten ist daher Grundvoraussetzung und eine 4K-Auflösung (mit 3840 mal 2160 Bildpunkten) kein übertriebener Luxus.

    Allerdings ist zu bedenken: Je höher die Auflösung, desto mehr Speicherplatz ist erforderlich. Daher sollte eine HD-Dashcam Speicherkarten mit mindestens 64 GByte Kapazität unterstützen, eine 4K-Kamera Karten mit noch höherer Kapazität. Ebenfalls wichtig ist ein gutes Objektiv. Es sollte möglichst lichtstark sein und einen großen Bereich abbilden. Die gängigen Dashcams verfügen über Weitwinkelobjektive mit einem Radius von 120 bis knapp unter 180 Grad.

    Welche Extras sind sinnvoll?

    Wer insbesondere Reisevideos plant, kann eine Dashcam mit zwei Kameras erwerben. Während eine Kamera das Geschehen vor der Windschutzscheibe aufzeichnet, ist die zweite Kamera auf den Fahrer oder Beifahrer gerichtet. Dessen Reaktionen lassen sich in das Video einbauen. Einige Modelle verfügen darüber hinaus über einen Auffahrwarner, der die Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug kontrolliert, sowie einen Fahrspurassistenten. Beides können interessante Extras sein, sofern nicht andere Geräte im Fahrzeug diese Funktionen abdecken.

    Gibt es auch Gerätekombinationen?

    Ja, Hersteller von Navigationssystemen wie Garmin, TomTom oder Blaupunkt bieten einzelne Geräte mit integrierter Dashcam an. Der Vorteil: Fehlt im Fahrzeug ein fest eingebautes Navi, deckt ein solches Gerät zwei Funktionen ab, ohne dass zusätzlicher Platz im Sichtbereich durch ein zweites Gerät verloren geht.

    Welche typischen Geräte sind auf dem Markt?

    Ein preislich besonders günstiges Modell ist die „C570“ von Apeman. Sie ist für rund 40 Euro im Onlinehandel verfügbar. Sie zeichnet Videos in HD-Auflösung auf, verfügt über einen 170-Grad-Blickwinkel sowie einen Beschleunigungssensor und erkennt Bewegungen im Bereich des Fahrzeugs. Der Kontrollmonitor auf der Rückseite misst rund 7,6 Zentimeter in der Diagonalen.

    Die „X4“ von Vantrue trägt ihren Namen nicht zufällig. Denn sie liefert mit 3840 mal 2160 Bildpunkten eine viermal höhere Auflösung – kostet mit knapp 160 Euro aber auch das Vierfache. Das Objektiv ist besonders lichtstark und die Kamera mit einem Bewegungssensor und einem GPS-Modul ausgestattet. Sie unterstützt Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu 256 GByte.

    Das „DriveAssist 50 LMT“ von Garmin zählt zu den oben erwähnten Navigationssystemen mit integrierter Dashcam. Als Navi verfügt es über Kartenmaterial für ganz Europa, zeigt die Route und die Fahranweisungen auf einem 5-Zoll-Bildschirm an und lässt sich in Verbindung mit einem Mobiltelefon auch als Bluetooth-Freisprecheinrichtung nutzen. Als Dashcam mit HD-Auflösung bietet es neben dem obligatorischen Beschleunigungssensor auch eine Speicherung von Datum und Uhrzeit. Im Onlinehandel gibt es das Garmin-Modell für rund 180 Euro.

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