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Bürgergeld: Bürgergeld: Wann ist die nächste Erhöhung?

Bürgergeld

Bürgergeld: Wann ist die nächste Erhöhung?

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    Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Wann können Empfängerinnen und Empfänger mit der nächsten Anpassung rechnen?
    Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Wann können Empfängerinnen und Empfänger mit der nächsten Anpassung rechnen? Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Das Bürgergeld soll seit dem 1. Januar 2023 als Nachfolger von HartzIV den Bürgern in Deutschland helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen und ihnen ein würdiges Leben zu ermöglichen. Zum 1. Januar 2024 wurden die Sätze erhöht. Wann können Empfänger mit der nächsten Erhöhung rechnen?

    Bürgergeld: Wann ist die nächste Erhöhung?

    Nach langer Debatte ist die gute Nachricht für die mehr als fünf Millionen Empfänger des Bürgergeldes, dass die Regelsätze zum 1. Januar 2024 spürbar erhöht wurden. Der Satz für Alleinstehende wurde von 502 Euro auf 563 Euro pro Monat angepasst. Dies entspricht einer Erhöhung von über 12 Prozent. Mit Partnern allein lebende Erwachsene erhalten nun 506 Euro statt 451 Euro. Darüber hinaus wurden auch für Kinder und Jugendliche die Beträge angehoben. Für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ist der Betrag von 420 Euro auf 471 Euro gestiegen. Kinder zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr profitieren von einer Erhöhung von 348 Euro auf 390 Euro und für die jüngsten, die unter sechs Jahre alt sind, wurde der Betrag von 318 Euro auf 357 Euro erhöht.

    Soll das Bürgergeld 2025 aber auch steigen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt, dass sich die Anpassung der Regelbedarfe grundsätzlich auf die sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) bezieht. Diese wird alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Informationen darüber, wie viel und wofür die Deutschen Geld ausgeben. Dafür befragt das Statistische Bundesamt etwa 80.000 Haushalte aller Einkommensklassen zu deren Einkommen, Vermögen und Ausgaben. Eine Sonderauswertung für das BMAS, die speziell die Ausgaben von Menschen mit geringem Einkommen berücksichtigt, dient dann als Grundlage für die Ermittlung der Regelbedarfe. 

    Dem BMAS zufolge bezieht sich die Bürgergeld-Erhöhung 2024 auf die Ergebnisse der Sonderauswertung von 2018. Die letzte EVS hat folglich fünf Jahre später, im Jahr 2023 stattgefunden. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich 2025 vorliegen. "Sobald dies der Fall ist, sind die Regelbedarfe neu zu ermitteln", erklärt das BMAS. 

    Die Regelbedarfe werden allerdings nicht nur alle fünf Jahre angepasst, sondern jährlich fortgeschrieben. So sollen gestiegene Lebenshaltungskosten zeitnah berücksichtigt werden können. Nach den gesetzlichen Vorgaben passiert das jedes Jahr zum 1. Januar. Unterschieden wird zwischen der sogenannten Basis Fortschreibung und der ergänzenden Fortschreibung.

    Erhöhung: Deshalb steigt das Bürgergeld

    Die Bundesregierung hat beschlossen, dass der Regelsatz für das Bürgergeld in jedem Jahr an die Entwicklung der Preise angepasst werden soll. Die Anpassung des Bürgergeldes beziehungsweise die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe erfolgt demnach in zwei Schritten:

    1. Die Basisfortschreibung: Der Regelbedarf wird anhand der Entwicklung aktueller Preise und der Nettolöhne und -gehälter in regelmäßigen Abständen erhöht.
    2. Die ergänzende Fortschreibung: Der oben genannte Regelbedarf wird in diesem Schritt zusätzlich anhand aktueller Preisentwicklungen fortgeschrieben. Die Veränderungsrate des Preisindex' im zweiten Quartal des betreffenden Jahres wird dabei ermittelt und die einzelnen Werte des betreffenden Jahres denen des Vorjahres gegenübergestellt. Mit diesem Schritt soll die Inflation deutlich besser abgefedert werden, als zu HartzIV-Zeiten.

    Bürgergeld: Gibt es 2025 eine Erhöhung?

    Ob das Bürgergeld zum 1. Januar 2025 erneut erhöht wird, ist schon jetzt Bestandteil zahlreicher Debatten und noch nicht abschließend geklärt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sich für das kommende Jahr beim Bürgergeld zum Beispiel bereits für eine "Nullrunde" ausgesprochen. Der Rheinischen Post sagte er, dass bei der Berechnung des Regelsatzes die Inflation überschätzt worden sei. Der Regelsatz sei "jetzt tendenziell zu hoch". Für eine Bürgergeld-Erhöhung 2025 sehe es daher schlecht aus. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht das anders. Der Zeit zufolge erwarte er zwar für 2025 eine deutlich geringere Erhöhung des Bürgergeldes als 2024, eine Nullrunde werde es aber nicht geben.

    Bürgergeld: Erhöhung nicht ausreichend?

    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bezeichnete die Anpassung des Regelsatzes 2024 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) als "positives Zeichen", so die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Sie betonte, dass durch diese Anhebung auch viele andere Menschen profitieren würden, da sich auch die Beträge der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechend erhöhen.

    Im Gegensatz dazu kritisierte der Sozialverband VdK die vorgeschlagene Erhöhung als zu verzögert und unzureichend. VdK-Präsidentin Verena Bentele äußerte, dass die Anpassung der Regelsätze angesichts der andauernden Inflation überfällig sei. Der Paritätische Wohlfahrtsverband äußerte ebenfalls Bedenken und betonte: "Die festgelegten Beträge spiegeln weiterhin Armut wider und entsprechen nicht der tatsächlichen Lebenssituation vieler Menschen."

    Der Paritätische Gesamtverband hatte das Bürgergeld mehrfach als ungenügend bezeichnet. Laut dem Armutsbericht des Verbandes deckt der aktuelle Satz, einschließlich Bürgergeld, Altersgrundsicherung und Erwerbsminderung, nicht den tatsächlichen Mindestbedarf. Dieser sollte nach eigenen Berechnungen des Verbandes bei 813 Euro liegen.

    Übrigens: Der Bezug von Bürgergeld geht mit einigen Pflichten, aber auch Rechten einher. So gibt es bestimmte Jobs, die Bürgergeld-Berechtigte annehmen müssen, wenn die Arbeit als zumutbar gilt. Außerdem müssen potenziell Berechtigte dem Jobcenter ihre Kontoauszüge vorlegen, wenn sie Bürgergeld beantragen wollen. Dabei können einige Angaben jedoch geschwärzt werden. Dafür gibt es neben Ausgaben wie dem Schulbedarf für Kinder und Jugendliche, einige spezielle Kosten, die das Jobcenter sogar im Rahmen des Bürgergelds übernimmt, obwohl man vielleicht nicht damit gerechnet hätte.

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