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Bürgergeld: Wohngeld trotz Bürgergeld: Können beide Leistungen bezogen werden?

Bürgergeld

Wohngeld trotz Bürgergeld: Können beide Leistungen bezogen werden?

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    Für Bürgergeld-Bezieher übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft. Aber können sie auch gleichzeitig Wohngeld beziehen?
    Für Bürgergeld-Bezieher übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft. Aber können sie auch gleichzeitig Wohngeld beziehen? Foto: Bodo Marks, picture alliance/dpa (Symbolbild)

    2023 hat die Bundesregierung das Wohngeld Plus eingeführt. Zeitgleich ist auch das Bürgergeld an den Start gegangen und hat Hartz IV in den Ruhestand geschickt. Mit der Neuerung beim Wohngeld haben inzwischen deutlich mehr Menschen Anspruch auf die Hilfe vom Staat. Der Bundesregierung zufolge sind es rund zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen.

    Rund 600.000 Haushalte hätten auch ohne eine Anpassung weiterhin Wohngeld bekommen, etwa 1,04 Millionen Haushalte können seit der Wohngeldreform nun durch Hilfe entlastet werden und rund 380.000 Haushalte können Wohngeld beziehen, damit sie nicht mehr auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen sind. Ist es aber auch möglich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig zu bekommen? Alle Antworten finden Sie hier.

    Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig beziehen: Ist das möglich?

    Die klare Antwort auf diese Frage lautet dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge: Nein.

    Hintergrund ist, dass Bürgergeld-Beziehende laut BMAS keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Die Kosten der Unterkunft - also Miete, Heizkosten oder Aufwendungen in einer Eigentumswohnung - werden vom Jobcenter bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes berücksichtigt. Allerdings gilt hier eine Obergrenze. Die Kosten für Miete und Heizung müssen dementsprechend in einem "angemessenen" Rahmen liegen. Auch darf die Wohnung nicht zu groß sein.

    Aber: Dem Ministerium zufolge ist das Wohngeld gegenüber dem Bürgergeld vorrangig in Anspruch zu nehmen. Wer also Bürgergeld bezieht und gleichzeitig einen Anspruch auf Wohngeld hat, kann dieses auch statt Bürgergeld beziehen.

    Was ist Wohngeld und wie hoch ist der Anspruch?

    Weil hohe Mieten und steigende Heizkosten insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen belasten, hat die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge das Wohngeld reformiert - als Teil der Entlastungspakete. Das neue Wohngeld richtet sich demnach vor allem an Rentnerinnen und Rentner, die 48 Prozent der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger ausmachen, sowie an Familien, die 40 Prozent ausmachen.

    Anspruch auf das neue Wohngeld Plus haben:

    • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente.
    • erwerbstätige Familien, Alleinerziehende und Paare mit niedrigem Einkommen sowie Menschen mit Niedriglohn.
    • Studierende, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht.
    • Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner.

    Doch wie hoch ist das Wohngeld? Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich laut der Bundesregierung nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete oder der Kosten bei selbstgenutztem Wohnraum sowie dem Gesamteinkommen des Haushalts. Bei Paaren werden also die Gehälter beider Partner zusammengenommen.

    Durchschnittlich wird das Wohngeld der Bundesregierung zufolge 2023 um 190 Euro pro Monat erhöht und verdoppelt sich damit quasi. Aus im Schnitt 180 Euro pro Monat werden demnach 370 Euro pro Monat.

    Lohnt sich ein Wechsel vom Bürgergeld zum Wohngeld?

    Ob sich ein Wechsel vom Bürgergeld zum Wohngeld lohnt, hängt letztlich von den Bezügen ab. Laut buerger-geld.org muss im Einzelfall geprüft werden, ob das eigene Einkommen zusammen mit dem Wohngeld höher oder niedriger ist, als der Bürgergeld-Anspruch. Dafür können Betroffene beispielsweise den Wohngeld-Rechner des Bundesbauministeriums nutzen. Insbesondere für Menschen, die ihr Gehalt mit dem Bürgergeld lediglich aufstocken dürfte sich ein Wechsel daher lohnen.

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