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Ehegattensplitting vor Aus: Starker Einschnitt beim Gehalt? Wie sich eine Abschaffung auswirken könnte

Gehalt

Ehegattensplitting vor Aus: Starker Einschnitt beim Gehalt? Wie sich eine Abschaffung auswirken könnte

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    Auf künftige Ehepaare könnten steuerrechtliche Veränderungen zukommen.
    Auf künftige Ehepaare könnten steuerrechtliche Veränderungen zukommen. Foto: Stock Rocket, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das Ehegattensplitting sei völlig überholt, gar „aus der Zeit gefallen“, glaubt Lars Klingbeil (SPD). Diese Ansicht offenbarte der Vizekanzler am 25. März 2026 in einer Rede bei der Bertelsmann Stiftung, wie unter anderem das Handelsblatt berichtete. Klingbeil möchte das Ehegattensplitting im Rahmen der geplanten Steuerreform abschaffen, zumindest für künftige Ehen. Was würde das für werdende Eheleute bedeuten?

    Was ist das Ehegattensplitting?

    Das Ehegattensplitting ist im Einkommensteuergesetz (EStG) unter § 26 geregelt. Dort wird die Regelung als „Veranlagung von Ehegatten“ bezeichnet. Ziel des Ehegattensplittings ist es laut einem Ratgeber der Stadtsparkasse, die Steuerlast zu senken, indem die Verdienste von Ehepartnerinnen und Ehepartnern gemeinsam berücksichtigt werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass der Steuertarif in Deutschland progressiv geregelt ist, also die Besteuerung auf höhere Einkommen stärker ausfällt als auf niedrigere.

    Im Zuge der Lohnsteuerberechnung werden beim Splittingverfahren im Finanzamt die Einkommen der Eheleute addiert, erklärt die Stadtsparkasse. In der Folge wird der Gesamtbetrag halbiert – und auf diese Hälfte wird die Einkommenssteuer berechnet. Der letzte Schritt: Um die Gesamtschuld des Paares zu ermitteln, wird die so ermittelte Steuer verdoppelt.

    Ein Beispiel für das bessere Verständnis hat Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. unserer Redaktion vorgerechnet: „Hat ein Alleinverdiener-Ehegatte ein Einkommen von 60.000 Euro, fällt die gleiche Steuer an, wie in Fällen, in denen beide Ehegatten jeweils 30.000 Euro Einkommen haben. Das Einkommen in beiden Fällen liegt bei 60.000 Euro.“

    Wer profitiert vom Ehegattensplitting am meisten?

    Das Ehegattensplitting stellt ein Verfahren dar, bei dem alle Ehepaare profitieren, „sofern ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind“, erklärt Darjena Miller vom Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. unserer Redaktion. Demnach profitieren Ehepaare am stärksten, deren Einkommen eine deutlich unterschiedliche Höhe aufweisen. „Der Effekt entsteht durch den progressiven Einkommensteuertarif, da das gemeinsame Einkommen rechnerisch gleichmäßiger verteilt wird. Bei gleichen oder annähernd gleichen Einkommen ist der steuerliche Vorteil dagegen gering oder entfällt ganz“, analysiert Miller.

    Faustformel für das Ehegattensplitting

    Je ungleicher die Einkommen von Eheleuten, desto höher sind ihre Vorteile durch das Ehegattensplitting

    Klingbeil möchte das Ehegattensplitting abschaffen: Wen würde das betreffen?

    Laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) waren 2025 rund 92 Prozent der Ehepaare im Splittingverfahren veranlagt. „Das zeigt, dass die Einzelveranlagung von Ehegatten eher von untergeordneter Bedeutung ist. Da Ehepaare regelmäßig die für sie günstigere Veranlagungsform wählen, ist das Splittingverfahren praktisch für nahezu alle Ehen, die einen Steuerbescheid erhalten, von Bedeutung“, erklärt uns Gerauer.

    Im Zuge des Vorstoßes von Klingbeil ist die Abschaffung des Ehegattensplittings allerdings nur für neu geschlossene Ehen vorgesehen. „Die Auswirkungen würden sich somit auf zukünftige Eheschließungen beschränken und sich erst über einen längeren Zeitraum im Steuersystem auswirken“, glaubt Gerauer. Das Statistische Bundesamt (Destatis) gibt an, dass 2024 in Deutschland 349.200 Ehen geschlossen wurden.

    Sorgt eine Abschaffung des Ehegattensplittings für mehr Vollzeitstellen?

    Klingbeil glaubt, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings zur Besetzung von mehr Vollzeitstellen führen würde. Demnach würde das System „vor allem Frauen in der Teilzeitfalle“ halten, wie er bei der Bertelsmann Stiftung sagte.

    Miller und dem Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. sind keine empirischen Daten bekannt, die einen eindeutigen Zusammenhang zwischen dem Ehegattensplitting und einer geringen Erwerbstätigkeit belegen. „Zudem kann eine als ungleich empfundene steuerliche Belastung innerhalb von Ehepaaren bereits heute durch das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) ausgeglichen werden. Diese Möglichkeit wird allerdings bislang nicht flächendeckend genutzt“, ergänzt Miller.

    Gerauer sieht das ähnlich. „Ob und in welchem Umfang Erwerbsentscheidungen innerhalb von Ehen durch das Ehegattensplitting verursacht sind, lässt sich nur schwer begründen“, sagt er auf Anfrage unserer Redaktion. Demnach würden neben der Veranlagungsart auch praktische Aspekte eine Rolle spielen. Er nennt vor allem die Wahl der Steuerklassen. „In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere die Kombination der Steuerklassen III und V häufig eine Rolle bei Erwerbsentscheidungen spielt. In der Beratung zeigt sich, dass speziell die Kombination der Steuerklassen III und V häufig Einfluss auf Erwerbsentscheidungen hat“, berichtet Gerauer.

    Demnach würde häufig die Frage gestellt, ob sich eine zusätzliche Erwerbstätigkeit lohnen würde, wenn die andere Partnerin oder der andere Partner in Steuerklasse V eingestuft wird. „Obwohl sich die steuerlichen Unterschiede im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wieder ausgleichen, entsteht durch die monatliche Nettobetrachtung häufig ein anderer Eindruck. Dieser Effekt kann die Wahrnehmung der tatsächlichen finanziellen Situation beeinflussen“, erläutert Gerauer.

    Erwerbsentscheidungen würden sich außerdem nicht ausschließlich aus steuerlichen Rahmenbedingungen ergeben. Bei der Entscheidungsfindung sei etwa die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsangeboten entscheidend, gibt Gerauer zu bedenken.

    Der Bundeskanzler teilt die Einschätzung des Vizekanzlers unterdessen nicht. „Ich bin von dieser Behauptung nicht überzeugt, dass das Ehegattensplitting die Beschäftigung von Frauen behindert“, sagte Friedrich Merz (CDU) laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) beim „FAZ“-Kongress in Frankfurt. Die Ehe sei „eine Erwerbs- und Unterhaltsgemeinschaft“, erklärte Merz: „Und in einer Ehe muss steuerlich das Einkommen gemeinsam behandelt werden, nicht getrennt.“

    Welche Folgefragen könnte eine Abschaffung des Ehegattensplittings aufwerfen?

    Die Abschaffung des Ehegattensplittings könnte nicht nur einen Großteil der zukünftigen Eheleute betreffen, sondern auch steuerrechtliche Folgefragen aufwerfen. Diese drehen sich vor allem um das Szenario des Realsplittings, welches im Falle einer Scheidung relevant wird. Der Hintergrund: Derzeit können Unterhaltszahlungen an die getrennt lebende Ehepartnerin oder den getrennt lebenden Ehepartner steuerrechtlich geltend gemacht werden, während sie bei der Empfängerin oder dem Empfänger zu versteuern sind.

    „Hier muss man sich die Frage stellen, ob man eine geschiedene Ehe stärker steuerlich fördern darf als eine bestehende Ehe.“

    Tobias Gerauer, Steuerberater bei der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.

    Eine Abschaffung des Ehegattensplittings müsste folglich im Zusammenhang mit den bestehenden Unterhaltsregelungen betrachtet werden.

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