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Elterngeld: Lohnt es sich, gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten?

Elterngeld

Elterngeld: Lohnt es sich, gleichzeitig in Teilzeit zu arbeiten?

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    Elterngeld und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten – wie sinnvoll ist das?
    Elterngeld und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten – wie sinnvoll ist das? Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa (Symbolbild)

    Wenn ein Kind auf dem Weg ist, sind die Ausgaben groß - und wenn es dann da ist, das Geld meist knapp. Doch wie hoch das Elterngeld ausfällt ist abhängig davon, wie viel man davor verdient hat. Bei einigen Menschen reicht das Geld jedoch nicht aus, um alle Kosten decken zu können.

    Eine Möglichkeit könnte sein, dass ein Elternteil während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet. Doch lohnt sich das überhaupt?

    Darf man in Teilzeit arbeiten, wenn man Elterngeld bezieht?

    Auch wenn man Elterngeld bezieht, darf man in Teilzeit arbeiten. Laut dem Familienportal des Bundes darf die Tätigkeit allerdings nicht mehr als 32 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.

    Übrigens: Für einige könnte sich auch das ElterngeldPlus lohnen. Dafür sollte man allerdings den Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus kennen.

    Elterngeld: Lohnt es sich in Teilzeit zu arbeiten?

    Wenn Elterngeld bezogen und gleichzeitig gearbeitet wird, wird das Gehalt auf die Leistung angerechnet. Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, kommt hier "die Ersatzrate zum Einsatz, die für das Einkommen vor der Geburt gilt, also mindestens 65 Prozent". Das bedeutet: Das Einkommen, das man nach der Geburt erzielt, wird von dem abgezogen, das zuvor bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt wurde. Von dieser Differenz erhält man 65 Prozent. Das Gehalt kommt dann on top.

    Übrigens: Wie viel Elterngeld Ihnen in etwa zusteht, können Sie mit einer einfachen Formel berechnen.

    Ein Beispiel:

    Martha hat vor der Geburt ihres Kindes 2500 Euro netto verdient und bezieht Basiselterngeld. Das entspricht 65 Prozent ihres Einkommens, das sie vor der Geburt erhalten hat, also 1625 Euro monatlich.

    Nach sechs Monaten fängt sie einen Job in Teilzeit an, während sie das Elterngeld bezieht. Dort erhält sie 700 Euro. Zur Neuberechnung des Elterngeldanspruchs muss nun das derzeitige Einkommen (700 Euro) von dem vor der Geburt (2500 Euro) abgezogen werden. Dies entspricht einem Unterschied von 1800 Euro.

    Die Höhe des Basiselterngelds, dass sie nun bekommt, entspricht 65 Prozent des Unterschieds, also 1170 Euro. Zusammen mit dem Hinzuverdienst von 700 Euro hat Martha nun monatlich 1870 Euro zur Verfügung.

    Wie hoch ungefähr der individuelle Anspruch ist, wenn man wieder in Teilzeit arbeitet, kann beim beim Elterngeldrechner des Familienportals berechnet werden. Wenn beide Elternteile in Teilzeit arbeiten, kann auch der Partnerschaftsbonus in Frage kommen.

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