
Wie man mit seinem Elektroauto Geld verdienen kann

Der Kauf eines Elektroautos wird staatlich gefördert und bringt einige Vorteile mit sich. Wie man zusätzliche Zahlungen durch eine Form von Emissionshandel erhalten kann.
Der Staat fördert seit 2020 den Kauf eines Elektroautos mit bis zu 6000 Euro. Dazu kommt noch der Herstelleranteil von maximal 3000 Euro. Außerdem sind E-Autos zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Aber damit nicht genug: Seit Anfang des Jahres können Besitzerinnen und Besitzer von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen zusätzlich über die sogenannte THG-Quote bis zu 350 Euro erlösen – jährlich und nicht nur für Neuwagen.
Im Emissionshandel bringen Elektroautos Vorteile mit sich
THG-Quote bedeutet Treibhausgasminderungsquote. Es handelt sich dabei um ein Klimaschutzinstrument, das dazu beitragen soll, den Ausstoß von Kohlendioxid insbesondere im Verkehrssektor zu mindern. Durch die THG-Quote werden Unternehmen, wie etwa Mineralölkonzerne, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen, dazu verpflichtet, ihre Emissionen jedes Jahr um einen festgesetzten Prozentsatz zu mindern.
Im Rahmen des THG-Quotenhandels können Elektroautobesitzerinnen und -besitzer die von ihnen eingesparten CO2-Emissionen an eben diese Unternehmen verkaufen. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche Elektroautos, egal ob gekauft oder geleast, sofern man im Fahrzeugschein als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter eingetragen ist.
Der Wert der Verschmutzungsrechte wird dabei wie folgt berechnet: Für das laufende Jahr kalkuliert das Bundesumweltministerium mit einem Stromverbrauch von knapp 2000 Kilowattstunden pro Elektroauto. Daraus ergibt sich nach der Berechnungsformel eine Treibhausgasminderungsquote von rund einer Tonne CO2, die weiterverkauft werden kann.
Wie die Abwicklung bis zum Auszahlen der Prämie aussehen kann
Für die Abwicklung gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Anbietern, darunter auch Energieversorger, die sämtliche Formalitäten übernehmen und die Prämie anschließend an ihre Kunden auszahlen. Rein theoretisch können E-Autobesitzerinnen und -besitzer die THG-Quote auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen – was in der Realität aber nicht praktikabel ist. Denn die quotenverpflichteten Unternehmen kaufen nur große Stückzahlen an, weil sich sonst der Verwaltungsaufwand nicht lohnt.
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Die verschiedenen Anbieter am Markt bündeln daher die Quoten vieler Fahrerinnen und Fahrer, um somit den bestmöglichen Preis für sie zu erzielen. Generell gibt es verschiedene Angebotstypen. Als Kundin oder Kunde muss man sich entscheiden, ob man eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös oder einen vorab definierten festgelegten Betrag haben möchte. Bei manchen Anbietern kann auch gewählt werden, ob die komplette Zahlung beziehungsweise Teile davon an Energie- und Klimaschutzprojekte gespendet werden. Mitunter gibt es für die Werbung von Freunden bis zu 50 Euro zusätzlich. Es gilt also, die Bedingungen genau zu lesen.
Bei der Einreichung der THG-Quote steht man nicht unter Zeitdruck
Unter Zeitdruck steht man bei seiner Entscheidung nicht. Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt läuft bis 28. Februar des Folgejahres. Da die Behörde für die Bearbeitung Zeit benötigt, empfiehlt es sich aber, bis Ende des Jahres die THG-Quote zu beantragen. Was auch noch beachtet werden sollte: Zwar gibt es seitens der Finanzverwaltung bislang noch keine klare Äußerung zur Versteuerung der Prämie. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fragt seinen Steuerberater oder greift zu THG-Prämien von höchstens 256 Euro pro Jahr. Einkünfte darüber könnten einkommensteuerpflichtig sein.
Wird das Elektroauto verkauft und ist für dieses Jahr bereits eine Prämie beantragt worden, kann die neue Besitzerin oder der neue Besitzer erst für das nächste Jahr den Bonus erhalten. Er wird für jedes E-Fahrzeug nur einmal im Jahr ausbezahlt. Übrigens: Macht man als Halterin oder Halter eines Elektrofahrzeugs nicht selbst die THG-Quote geltend, geht das Geld an den Staat ohne Zweckbindung.
Zur Person: Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!
Die Diskussion ist geschlossen.
"Verschmutzungsrechte", bereits diese Begrifflichkeit ist eine Frechheit. Wer also eine "saubere" Kutsche fährt, der darf dann andernorts extra Dreck verursachen oder das "Recht" dazu verticken.
Das ist doch alles kranker Mist, die reinste Augenwischerei der Öko Abzocker Masche. Es darf kein Recht auf zusätzliche Verschmutzung geben.
Die einen werden belohnt die anderen zahlen mehr, wo ist das Problem?
Sie müssten doch auch wissen, dass so was nicht im Hauruckverfahren geht sondern gesteuert wird und die Geschwindigkeit nimmt zu.
Gibt es auch nicht. Es gibt eine begrenzte Menge an Zertifkaten. Diese werden jährlich ausgestellt, aber in immer geringer werdender Anzahl. Sprich, das Zeugs wird immer teurer weil ein Anreiz geschaffen werden soll etwas zu tun. Weniger Ausstoß durch weniger Verbrauch oder Investition in bessere Technik.
Nun kann man sein E-Auto-Zertifikat verkaufen an jemand der es dann weiterverkauft an z.b. ein Kohlekraftwerk. Man kann es aber auch einfach behalten, dann ist das Zertifikat für seine Laufzeit aus dem Verkehr gezogen und das usw. jährlich wiederkehrend. Oder man spendet das Zertifikat an eine Umweltorganisation. Je weniger Zertifikate in den Handel gelangen, desto teurer werden die immer weniger werdenden, desto eher wird etwas getan.