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Entlastungsbetrag Erhöhung 2025: Wie hoch ist er ab Januar?

Pflege

Entlastungsbetrag Erhöhung 2025: Wie hoch ist er ab Januar?

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    Ab 1. Januar 2025 gibt es mehr Geld beim Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige.
    Ab 1. Januar 2025 gibt es mehr Geld beim Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige. Foto: Hendrik Schmidt, dpa (Symbolbild)

    Wird ein Mensch pflegebedürftig, ist dieser in der Regel durch die Pflegeversicherung abgesichert. Je nach Pflegegrad stehen Pflegebedürftigen nämlich unterschiedliche Leistungen zu - etwa im Bereich der häuslichen Pflege oder auch der teil- sowie vollstationären Pflege. Dazu zählt unter anderem der Entlastungsbetrag. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) können Pflegebedürftige den Betrag zweckgebunden für unterschiedliche Leistungen einsetzen. Einzige Voraussetzung ist, dass sie mindestens Pflegegrad 1 haben und zu Hause gepflegt werden. 

    Bislang stand Pflegebedürftigen pro Monat ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Im Rahmen der Pflegereform 2023 soll die Leistung neben einigen anderen allerdings steigen. Wie viel Geld Pflegebedürftigen dann pro Monat zur Verfügung steht, lesen Sie hier.

    Übrigens: Auch das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen sollen zum 1. Januar 2025 erhöht werden.

    Entlastungsbetrag 2025: Wie viel Geld gibt es nach der Erhöhung?

    Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - der Pflegereform 2023 - wurden neben einem angepassten Beitragssatz zur Pflegeversicherung verschiedene Leistungserhöhungen beschlossen. Dem BMG zufolge sollen so Pflegebedürftige bei steigenden Kosten entlastet sowie pflegende Angehörige unterstützt werden. Da ein Schwerpunkt insbesondere auf die ambulante Pflege gelegt wurde, wurden zum 1. Januar 2024 bereits die Leistungsbeträge bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht

    Nun, zum 1. Januar 2025, sollen weitere Leistungen folgen - unter anderem der Entlastungsbetrag. Die Höhe der Steigerung steht auch hier bereits fest: 4,5 Prozent. Was bedeutet das nun für den Entlastungsbetrag? 

    Aktuell können Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Pflegegrad 125 Euro pro Monat für Entlastungsleistungen nutzen. Mit einer Erhöhung um 4,5 Prozent würde der Entlastungsbetrag um 5,63 Euro auf 130,63 Euro steigen. 

    Den Entlastungsbetrag müssen Pflegebedürftige laut dem BMG übrigens nicht monatlich ausschöpfen, damit er nicht verfällt. Nicht genutzte Mittel werden jeweils in den nächsten Monat übertragen. Mittel, die am Jahresende noch zur Verfügung stehen, können außerdem noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden. Pro Jahr haben Pflegebedürftige aktuell also Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 1500 Euro. Nach der Erhöhung 2025 steigt dieser Betrag auf 1567,56 Euro an.

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