Die sieben größten Irrtümer, wenn es ums Erben geht
Plus Nur wenige Menschen schaffen es zu Lebzeiten, die Weichen für ihren Nachlass richtig zu stellen. Wer beim Testament auf Gerüchte vertraut, kann viel falsch machen.
Es ist paradox. Jahr für Jahr werden in Deutschland gigantische 400 Milliarden Euro hinterlassen. Doch frühzeitig aufzuschreiben, wer mal was bekommen soll, um familienintern Streit zu vermeiden, das kriegen nur die wenigsten Erblasser einwandfrei hin, wie Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), beobachtet hat. Die meisten schieben ihr Testament auf die lange Bank. Die Regeln rund um Testament und Erbrecht sind komplex. Hier sind die sieben gängigsten Fallstricke.
Irrtum 1: Der Ehepartner erbt alles
Ehepaare und Verpartnerte liegen falsch, wenn sie glauben, dass der andere ohnehin allein erbt, wenn einer von ihnen stirbt und kein Kind da ist. Denn: Gibt es kein Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, greift die gesetzliche Erbfolge. Und die besagt: Der länger Lebende erbt nur zu drei Vierteln. Je ein Achtel geht an die Eltern des Verstorbenen. Sind beide tot, erben die Geschwister, Halbgeschwister oder Großeltern. Zusammen mit dem verwitweten Partner bilden sie dann eine Erbengemeinschaft. Das kann hässlich werden.
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