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Fahrrad: Fahrrad-Leasing: Wie funktioniert das Konzept und wie nachhaltig ist es?

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Fahrrad-Leasing: Wie funktioniert das Konzept und wie nachhaltig ist es?

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    Besonders beliebt als Dienstfahrrad: Das Konzept E-Bike-Leasing ist im Aufwind. Es ist nachhaltig und günstiger als eine Neuanschaffung. Doch es gibt Risiken, die man kennen sollte.
    Besonders beliebt als Dienstfahrrad: Das Konzept E-Bike-Leasing ist im Aufwind. Es ist nachhaltig und günstiger als eine Neuanschaffung. Doch es gibt Risiken, die man kennen sollte. Foto: Stefan Sauer, dpa

    Sich ein neues Fahrrad oder gar ein E-Bike zu kaufen bedeutet meist einen hohen Kostenaufwand. Nicht alle können und wollen sich das leisten. Im Zuge der Verkehrswende tun sich neue Konzepte auf. So zum Beispiel das Fahrrad-Leasing. Meist läuft es über den Arbeitgeber. So kann man oft günstiger an ein Dienstfahrrad kommen, das auch in der Freizeit genutzt werden kann. Doch wie funktioniert das Fahrrad-

    Das Konzept Fahrrad-Leasing: Diese Möglichkeiten gibt es

    Privates Fahrrad-Leasing oder ein Dienstrad über den Arbeitgeber – man sollte sich einen guten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten verschaffen, um das richtige Angebot für die persönliche Situation zu finden.

    So funktioniert Fahrrad-Leasing im Allgemeinen:

    • Das Prinzip ist wie beim Auto: Ein Fahrrad wird dem Kunden für einen vereinbarten Zeitraum überlassen.
    • Der Kunde zahlt dafür eine monatliche Rate. Darin enthalten sind je nach Angebot auch Serviceleistungen wie Reparaturen und Versicherungen zum Beispiel gegen Diebstahl.
    • Am Ende des Vertrags stellt sich die Frage einer Übernahme. Dabei handelt es sich laut dem digitalen Fahrrad-Magazin velomotion.de um eine stillschweigende Übereinkunft, weil der Anbieter dem Kunden aus steuerlichen Gründen nicht im Vorhinein versprechen darf, das Fahrrad nach Vertragsende abzugeben.
    • Das Rad wird schließlich zum Restwert an den Kunden abgegeben – oder er gibt es wieder zurück.
    • Aufgrund der hohen Preise von mehreren Tausend Euro bei E-Bikes ist das Fahrrad-Leasing hier beliebter als bei nicht motorisierten Fahrrädern.

    Privates Fahrrad-Leasing:

    • Als Privatperson bekommt man beim Fahrrad-Leasing keine steuerlichen Vorteile.
    • Trotzdem kann es interessant sein, wenn man ein sehr teures E-Bike im Blick hat oder auf Nachhaltigkeit setzen möchte.
    • Auch Fördermöglichkeiten gibt es laut dem E-Bike-Hersteller Brose beim Kauf eines neuen E-Bikes, nicht aber beim Leasing.
    • Bei Zahlung auf Raten oder Krediten hat man oftmals bessere Konditionen als bei privatem Fahrrad-Leasing.
    • Und: Wer einen mehrjährigen Vertrag mit einem Leasing-Anbieter eingeht, kann das Rad nicht kurzfristig wechseln.

    Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber:

    • Beim Dienstfahrrad-Leasing wird ein Teil des Gehalts vom Arbeitgeber einbehalten, im Gegenzug bekommt man ein Dienstrad.
    • Die Leasingrate wird laut velomotion.de vom Bruttogehalt abgezogen. Das macht die Nettobelastung deutlich geringer. Außerdem sei ein Fahrrad oder E-Bike für die private Nutzung steuerlich mit nur 0,25 % des Neupreises anzusetzen, berichtet das Magazin.

    Am Ende der Laufzeit gibt es weitere steuerliche Aspekte, die die Fahrrad-Leasing-Anbieter direkt mit dem Finanzamt ausmachen:

    • Der Restwert des Fahrrads liegt bei den meisten Anbietern zwischen 15 und 18 Prozent des Brutto-Anschaffungswerts.
    • Das Finanzamt rechnet etwas anders: Nach drei Jahren Leasing-Vertrag setzt es den Restwert bei 40 Prozent an.
    • Die Differenz zwischen den beiden Werten muss als geldwerter Vorteil versteuert werden, wenn das Fahrrad übernommen wird.
    • Diese Steuerschuld übernehmen die Anbieter laut velomotion.de aber normalerweise und rechnen direkt mit dem Finanzamt ab. Für den Käufer gibt es darüber nur eine Bescheinigung, Kosten entstehen nicht.

    Kosten, Steuern und Service: Das sind die Vorteile beim Fahrrad-Leasing

    Fahrrad-Leasing wird immer beliebter. Vor allem auf dem E-Bike-Markt spielt es eine wichtige Rolle:

    • Wer sich ein teures E-Bike nicht sofort leisten kann oder möchte, kann den Preis auf mehrere Jahre aufteilen. Im Fall von drei Jahren – das ist die Vertragslänge bei vielen Anbietern – sind es 36 Monatsraten. Für eine deutlich geringere Summe als den Anschaffungspreis kann man das E-Bike schließlich ablösen.
    • Auch ergeben sich Steuervorteile, zumindest beim Dienstfahrrad-Leasing: Weil die Rate vom Brutto-Gehalt abgezogen wird, ist die Nettobelastung weitaus geringer.
    • Beim Fahrrad-Leasing sind wichtige Serviceleistungen häufig inklusive. So ist das Fahrrad über den gesamten Vertragszeitraum in gutem Zustand und stets einsatzbereit.
    • Ebenfalls bieten Anbieter umfassende Versicherungspakete beim Leasing an. So sind viele Räder zusätzlich gegen Akkudiebstahl oder Vandalismus versichert.
    • Fahrrad-Leasing bietet die Chance, Nachhaltigkeit im Privaten sowie von Arbeitgeberseite umzusetzen.

    Risiken beim Fahrrad-Leasing: Darauf sollte man achten, bevor man einen Vertrag abschließt

    Wer sich für ein Fahrrad-Leasing entscheidet, genießt die oben genannten Vorteile, geht aber auch Risiken ein:

    • Durch einen Vertragsabschluss bindet man sich an ein Fahrrad. Wer es wechseln oder gar nicht mehr fahren möchte, kommt nicht so leicht aus dem Leasing-Vertrag raus. Beim Dienstfahrrad-Leasing sind laut der Website Utopia.de zusätzliche Aspekte wie Jobwechsel oder Elternzeit relevant. Hierzu sollte man sich vor Vertragsabschluss informieren. Auch auf eine Klausel zum Todesfall sollte man bei Vertragsabschluss achten.
    • Wie oben berichtet, übernimmt der Anbieter normalerweise die steuerlichen Verpflichtungen, die aus einer Fahrradübernahme nach Vertragsschluss entstehen. Daher sollte man unbedingt auf die wirtschaftliche Stabilität des Anbieters schauen. Besonders bei neuen Unternehmen auf dem Markt – und von denen gibt es im Moment einige – besteht laut velomotion.de das Risiko, dass sie nach Vertragsende nicht mehr gut dastehen.

    Finanziell kann Fahrrad-Leasing durchaus von Vorteil sein. Doch das kommt auf die persönliche Situation an. Laut Utopia.de sollte man im Vorhinein einige Aspekte klären:

    • Bekomme ich das Fahrrad als Gehaltsextra, also für mich kostenlos, oder geht es um eine Gehaltsumwandlung? Letztere sorgt für ein reduziertes Nettogehalt, wodurch die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld sinkt.
    • Zusätzlich sollte klar sein, in welcher Höhe sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt und wer für die Versicherungsrate aufkommt.
    • Fahrradpreis, Höhe des eigenen Gehalts und Steuerklasse haben zusätzlichen Einfluss auf die Kosten für das Fahrrad.

    Fahrrad-Leasing für die Umwelt: So nachhaltig ist das Konzept

    Klar ist: Wer vom Auto auf ein Dienstrad umsteigt, bewegt sich im Sinne der Nachhaltigkeit und spart konkret CO2 ein. Doch was passiert, wenn man das Fahrrad nach der Vertragslaufzeit zurück an den Anbieter gibt? Auf Anfrage von Utopia.de gibt der Anbieter JobRad an, abgegebene Räder dem Zweitmarkt zuzuführen.

    • "Im Sinne der Kreislaufwirtschaft bedienen wir so unseren Nachhaltigkeitsanspruch, dass Räder einen zweiten Besitzer/eine zweite Besitzerin finden", schreibt das Unternehmen.

    Folglich werden die Fahrräder nach dem Fahrrad-Leasing im besten Fall weiter genutzt. 

    Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es laut Utopia.de aber nicht, wenn man bereits ein gutes Fahrrad besitzt und das Leasing nur in Anspruch nimmt, um an ein günstiges Fahrrad zu kommen. Je nach persönlicher Situation und Einstellung kann man die Nachhaltigkeit des Fahrrad-Leasings also bedingt auch selbst beeinflussen.

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