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Finanzen: Worauf man achten muss, wenn man Freunden oder Verwandten Geld leiht

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Worauf man achten muss, wenn man Freunden oder Verwandten Geld leiht

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    Wer Geld in der Familie oder unter Freundinnen und Freunden verleiht, sollte wachsam sein. Damit es nicht zum Streit kommt, sollte ein knapper Vertrag die Eckpunkte regeln.
    Wer Geld in der Familie oder unter Freundinnen und Freunden verleiht, sollte wachsam sein. Damit es nicht zum Streit kommt, sollte ein knapper Vertrag die Eckpunkte regeln. Foto: Gerisch, stock.adobe.com

    Seit Corona ist das Hotel Mama gefragt wie selten zuvor. Sind auch die letzten Notgroschen aufgebraucht, hilft manchmal nur noch die Unterstützung aus dem privaten Bankhaus Family & Friends: Wer kennt zurzeit keine Familie, in der sich erwachsene Kinder Geld von Mutter, Vater, Geschwistern, notfalls auch von guten Freunden leihen – mal, um ein Finanzloch zu stopfen, mal, beruflich auf die Beine zu kommen, auszuziehen oder das Eigenkapital für den Immobilienkauf zusammenzukriegen. Für Eltern und Freunde ist es meist Ehrensache, mit einem Darlehen aus der Klemme zu helfen – selbst wenn es um viele Zehntausend Euro geht. „Das Ganze schriftlich festzuhalten wird aber oft genug vergessen“, so die Erfahrungen von Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. „Und dann funkt das Leben dazwischen und am Ende sind Familien zerstritten, Freunde verfeindet.“ Je höher die Summen, desto unabdingbarer sei ein klarer Vertrag auf Papier, betont der Erlanger Rechtsanwalt Olaf Beismann. Zumal Privatkredite auch Steuersparchancen bieten und bei Ausfall unter Umständen absetzbar sein können.

    Geld an die Familie verleihen: Was muss in den Vertrag hinein?

    Grundsätzlich kann ein Darlehen unter Angehörigen oder Freunden mündlich und per Handschlag geschlossen werden. „Das ist aber nicht rechtssicher und birgt hohe Risiken, dass es später zu Missverständnissen und Streit kommt“, winkt Straub ab. Sein Rat: Wer Beträge verleiht, die nicht locker kurze Zeit später wieder zurückgezahlt werden können, sollte das in jedem Fall schwarz auf weiß festhalten - genau so, wie es bei der Sparkasse und Bank gemacht wird. „Den Vertrag kann man als Privatperson problemlos selbst auf einem Bogen Papier aufsetzen, das ist auch eine Urkunde“, erläutert Rechtsanwalt Beismann. Der Gang zum Anwalt oder Notar ist nicht nötig. Wichtig sind immer die Namen und Adressen der Vertragspartner, die Höhe des Darlehens, das Datum der Auszahlung. Außerdem: Eine Regelung, wie das Geld zurückgezahlt werden soll, also in monatlichen Raten oder am Stück – und bis wann die Schuld beglichen sein muss. „Mit dem Privatvertrag muss klar werden, was beide Parteien wollten“, betont Beismann. Und dass das geliehene Geld kein Geschenk ist und zurückgezahlt werden muss. Nötig ist die Unterschrift aller Beteiligten. Wer sich die Formulierungen nicht zutraut, kann kostenfrei auf Muster des Ratgeberportals www.finanztip.de zurückgreifen.

    Was ist mit Zinsen?

    Ob die Finanzspritze zinsfrei gegeben wird oder nicht, kann jeder Geldgeber frei entscheiden. Klamme Angehörige setzen häufig darauf, dass sie von privat keine oder zumindest deutlich weniger Zinsen als bei einem Kreditinstitut zahlen müssen. Die übliche Bonitätsprüfung fällt ohnehin weg. Doch aufgepasst: Gewähren Mutter, Vater, Geschwister oder Freunde einen hohen Privatkredit zinslos, kann das vom Finanzamt als Schenkung gewertet werden und unangenehme Konsequenzen haben, mahnt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zur Vorsicht. Sind die Schenkungsfreibeträge überschritten und der Kredit läuft länger als zwölf Monate, werden Steuern fällig. Ratsam sei für den Geldgeber, die Zinsen nicht ganz sausen zu lassen und sich an der marktüblichen Verzinsung zu orientieren, empfiehlt Max Herbst von der unabhängigen Finanzberatung FMH in Frankfurt. Dazu zählt beispielsweise der Tagesgeld-Zinssatz von aktuell etwa 0,2 Prozent. Aber auch volle 4 oder 5 Prozent und mehr seien durchaus möglich, betont Beismann. „Solange sie nicht sittenwidrig hoch sind, kann man so viel Zinsen verlangen wie man möchte.“ Außerdem wichtig: Wer seinem Kind eine höhere Summe leiht für Immobilienerwerb, sollte das Darlehen nachrangig ins Grundbuch eintragen lassen, rät Herbst.

    Privater Kredit: Was ist wichtig?

    Wer Bauchschmerzen hat, einer guten, aber permanent abgebrannten Freundin Geld zu leihen, sollte es sich lieber zweimal überlegen, so Straub. Bei Geld hört die Freundschaft schnell auf. In der Familie fällt verzeihen oft leichter, kommt der geplante Schuldenabbau ins Stottern. Aber auch unter Verwandten können Finanzspritzen heikel sein. Entschließen sich Eltern mehrerer Kinder dazu, einem ihrer Sprösslinge eine höhere Summe zu leihen, sollte das auf keinen Fall geheim abgewickelt werden. „Alle aus der Familie gehören an einen Tisch, alle sollten erfahren, dass es nicht um ein Geldgeschenk geht, sondern um einen Kredit, der zurückgezahlt werden muss“, rät Beismann. Nur durch Transparenz sei vermeidbar, dass es später unter den Erbberechtigten zu Streit um den Nachlass kommt. „Geschwister sollten wissen, dass ein Privatkredit kein vorweggenommenes Erbe ist“, betont auch Straub. Wird nicht kommuniziert, entsteht Misstrauen.

    Lassen sich Steuervorteile mitnehmen?

    Wer viele tausend Euro an Sohnemann, Tochter, Schwester oder Freundin verliehen hat und ordentlich Zinsen verlangt, verdient damit. Das Geld muss als Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Steuererklärung hinein (Anlage KAP) und mit der Abgeltungssteuer von über 25 Prozent versteuert werden, wie Georgiadis erläutert. Hat der Kreditgeber seinen Sparerpauschbetrag von 801 Euro nicht ausgeschöpft, dürfen die Zinsen steuerfrei eingestrichen werden. Vor allem Kreditnehmer können Steuern sparen, und zwar immer dann, wenn sie sich Geld geliehen haben, um damit Geld zu verdienen. Die gezahlten Zinsen lassen sich zum Beispiel absetzen, wenn jemand etwa mit dem Privatdarlehen seiner Mutter eine Wohnung zur Kapitalanlage kauft. Oder mit dem Geld seiner Ehefrau ein Mietshaus saniert. Oder aus beruflichen Gründen ein Auto respektive eine Zweitwohnung finanziert.

    Was, wenn die Rückzahlung platzt?

    Wer privat Geld verleiht, sollte nicht selbst knapp bei Kasse sein und es notfalls entbehren können, betont Herbst. Das Risiko, die Summe nicht mehr voll zurückzubekommen, ist alles andere als gering. Vor allem, wenn sonst keine Sicherheiten vereinbart waren. Wird die Kreditnehmerin krank, lebt sie auf großem Fuß, verliert sie ihren Job und hat nicht genug Mittel, die Schulden abzustottern, sitzt der Verleiher auf Verlusten. Das Minus lässt sich jedoch unter Umständen steuerlich geltend machen, sollte der Kreditnehmer das Geliehene definitiv nicht zurückzahlen können, wie der Bundesfinanzhof entschied (Az. IX R 5/20). Es darf dann womöglich mit anderen Kapitaleinkünften wie Zinseinnahmen, Dividenden und Aktiengewinnen verrechnet werden. Steuerberater können dazu beraten. Der Gang zu Anwalt und Gericht bringt nichts, sollte kein pfändbares Vermögen da sein.

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