Die Union hat im Wahlkampf eine neue Grundsicherung angekündigt, die sich vor allem in der Härte der Sanktionen vom Bürgergeld unterscheiden soll. Nun scheint sie zu kommen. Zusammen mit dem Koalitionspartner, der SPD, hat sie eine Bürgergeld-Reform geschaffen, die am 5. März 2026 vom Bundestag beschlossen wurde – und jetzt nur noch vom Bundesrat bestätigt werden muss. Die neue Grundsicherung hebt sich vor allem mit deutlich schärferen Sanktionen von ihrem Vorgänger ab.
Neue Grundsicherung: Wann drohen komplette Leistungskürzungen?
Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung müssen sich auf strengere Auflagen einstellen. „Wer wiederholt zu Gesprächen nicht erscheint oder zumutbare Arbeit ablehnt, erhält zukünftig keine Leistung mehr“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann bei der Bundestagsdebatte am 5. März 2026. Das sei der „ausdrückliche Wunsch“ vieler Mitarbeiter von Jobcentern. Der SPD-Abgeordnete Jens Peick versuchte bei der Debatte zu beschwichtigen: „Wer sich an die Regeln hält, für den ändert sich nichts.“
Im Gesetzestext drücken sich die schärferen Regeln vor allem durch strenge Sanktionen und den Vermittlungsvorrang aus. Letzterer besagt, dass zunächst geprüft wird, ob sich Empfängerinnen und Empfänger des Grundsicherungsgeldes – so heißt die Leistung zukünftig – in den Arbeitsmarkt vermitteln lassen. Nur wenn das nicht der Fall ist, würden Ausbildungen und Weiterbildungen als Optionen herangezogen. Wenn wiederholt eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird, soll die Leistung komplett gestrichen werden können.
Die Grünen-Abgeordnete Sylvia Rietenberg kritisierte diese Regelung scharf. Sie sprach in der Bundestagsdebatte am 5. März 2026 von einem „Drehtüreffekt“. Menschen würden kurzfristig in Jobs landen und dann wieder im Jobcenter stehen. Die Reform sei reine „Symbolpolitik“ und eine „Arbeitsmarkt-Rolle-Rückwärts“.
Grundsicherung: Schärfere Sanktionen bei verpassten Jobcenter-Terminen
Scharfe Sanktionen, die ebenfalls bis zur kompletten Streichung der Leistung führen können, sollen auch bei verpassten Jobcenter-Terminen eingeführt werden. Aus dem Gesetzesentwurf geht hervor, welche Regelungen künftig gelten sollen:
- Wenn ein Bürgergeld-Berechtigter einen Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt, soll die Leistung mit sofortiger Wirkung um 30 Prozent gesenkt werden. Bislang sind in derartigen Fällen Leistungskürzungen von höchstens zehn Prozent zulässig.
- Erscheint eine Empfängerin oder ein Empfänger von Bürgergeld nicht zu einem Termin, wird sie oder er sofort zu einem weiteren Termin eingeladen. Wird auch dieser, ohne triftigen Grund, nicht wahrgenommen, soll die Grundsicherung um weitere 30 Prozent gesenkt werden.
- Wird auch ein dritter Termin verpasst, müssen Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung mit einer kompletten Streichung der Leistung rechnen. Erscheinen sie auch im darauffolgenden Monat nicht, sollen auch alle Zusatzleistungen wie die Kosten für die Unterkunft gestrichen werden.
Sagen Empfängerinnen und Empfänger einen Termin krankheitsbedingt ab, können Jobcenter künftig ein amtsärztliches Attest verlangen, berichtete der Stern.
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