Die neue Grundsicherung wird kommen, darauf verständigte sich am 5. März 2026 der Bundestag. Nur noch der Bundesrat muss zustimmen, dann kann die Reform zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, wie es von der schwarz-roten Koalition gewünscht ist. Aus dem Bürgergeld wird dann die Grundsicherung, ausgezahlt wird das „Grundsicherungsgeld“. Eine brisante Änderung für alle Empfängerinnen und Empfänger könnte der Vermittlungsvorrang darstellen. Was hinter diesem steckt, erfahren Sie hier.
Neue Grundsicherung: Was bedeutet der Vermittlungsvorrang?
Alle für das Grundsicherungsgeld berechtigten Personen sind dazu verpflichtet, „sich aktiv um Beschäftigung zu bemühen, um ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten zu können.“ So steht es im Gesetzestext, der am 5. März 2026 vom Bundestag verabschiedet wurde. „Ziel und Pflicht“ sei es, „sich um eine Tätigkeit zu bemühen, die dauerhaft die Hilfebedürftigkeit vollständig beseitigt.“
Allerdings wird nicht konkretisiert, wie eine aktive Bemühung – etwa in Form von einer festgelegten Anzahl an Bewerbungen – auszusehen hat. Klar ist hingegen, dass die Jobcenter den Empfängerinnen und Empfängern unter die Arme greifen sollen, beispielsweise durch persönliche Angebote. Dabei gilt eine klare Marschroute: der Vermittlungsvorrang.
Was steckt hinter dem Vermittlungsvorrang?
Der Vermittlungsvorrang ist eine wichtige Stütze der neuen Grundsicheurung. Laut dem Gesetzesentwurf stellt er sicher, dass bei allen Empfängerinnen und Empfängern des Grundsicherungsgeldes zunächst geprüft wird, ob diese auf dem Arbeitsmarkt schnell vermittelt werden können. Erst im zweiten Schritt, wenn sich die Vermittlung schwierig gestaltet, werden Weiterbildungen und Ausbildungen in Erwägung gezogen, die vom Jobcenter bezahlt werden können.
Falls Vermittlungshemmnisse auftreten, sollen diese durch eine bessere Qualifizierung, Reha-Maßnahmen und eine bessere Gesundheitsförderung überwunden werden. Dadurch soll eine dauerhafte Integration der Personengruppe in den Arbeitsmarkt gelingen.
Vermittlungsvorrang bei neuer Grundsicherung: Welche Sanktionen drohen?
Bei der neuen Grundsicherung soll der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ gelten, wie im verabschiedeten Gesetzesentwurf festgehalten ist. Union und SPD wollen damit einerseits Vermittlungshürden beseitigen, andererseits Personen sanktionieren, die sich bei der Vermittlung selbst im Weg stehen. Sanktionen sollen schneller, einfacher und unbürokratischer durchgesetzt werden können.
Die Sanktionen sollen bis zu einem vollständigen Leistungsentzug reichen. Dieser soll dann vorgenommen werden, wenn durch eine Empfängerin oder einen Empfänger der Grundsicherung wiederholt eine „zumutbare Arbeit“ verweigert wird. Außerdem droht eine komplette Streichung, wenn Berechtigte für das Grundsicherungsgeld einen dritten Termin im Jobcenter verpassen. Beim ersten Fernbleiben eines Termins ist eine sofortige Kürzung von 30 Prozent möglich. Wird ein Termin wegen Krankheit abgesagt, kann das Jobcenter laut Stern einen ein amtsärztliches Attest verlangen.
Übrigens: Die Neue Grundsicherung bringt auch eine Schonzeit für Vermögen mit. Außerdem werden die Regelungen bei den Mieten strenger.
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