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Bundestag beschließt Bürgergeld-Aus: Diese Details wurden auf der Zielgeraden beschlossen

Grundsicherung

Bundestag beschließt Bürgergeld-Aus: Diese Details wurden auf der Zielgeraden beschlossen

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    CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann spricht am 5. März 2026 im Bundestag. Am Ende der Debatte wurde die Bürgergeld-Reform beschlossen.
    CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann spricht am 5. März 2026 im Bundestag. Am Ende der Debatte wurde die Bürgergeld-Reform beschlossen. Foto: Elisa Schu, dpa (Archivbild)

    Nun ist es beschlossene Sache: Das Bürgergeld ist Geschichte, der Weg für das „Grundsicherungsgeld“ ist frei. Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2026, die Bürgergeldreform beschlossen, die von der schwarz-roten Koalition vorgeschlagen wurde. Als Startdatum für die neue Grundsicherung wurde der 1. Juli 2026 festgelegt. Zuvor wird sich der Bundesrat noch mit dem Gesetz beschäftigen müssen, welches zahlreiche Neuerungen für die knapp 5,5 Millionen Menschen mitbringen wird, die derzeit für die Leistung berechtigt sind.

    Bürgergeld-Aus beschlossen: Worauf haben sich SPD und CDU geeinigt?

    Bei der neuen Grundsicherung, die künftig als Grundsicherungsgeld bezeichnet wird, ändert sich längst nicht nur der Name. In den vergangenen Monaten haben sich Union und SPD auf zahlreiche Neuerungen geeinigt, die vor allem strengere Sanktionen und Regelungen für die Empfängerinnen und Empfänger bedeuten. Für die SPD wohl kein leichtes Unterfangen, immerhin war das Bürgergeld die wichtigste Sozialreform, die die Partei mit der Ampelregierung umgesetzt hatte.

    Zuletzt hatte es noch einige Streitpunkte gegeben, auf den letzten Metern sollen Union und SPD diese aber durch die Einigung auf mehrere Details beigelegt haben. Der Stern berichtet, dass im parlamentarischen Verfahren unter anderem beschlossen wurde, dass die Jobcenter mehr Spielraum bei der Wiedereingliederung in Arbeit haben sollen als zuvor geplant. Die Maximalhöhen für Mieten sollen bei Härtefällen hingegen lockerer behandelt werden. Als Härtefälle können dem Medienbericht zufolge Haushalte mit Kindern gelten.

    Rund um versäumte Jobcenter-Termine soll es für Empfängerinnen und Empfänger laut dem Stern noch strenger werden als in der ursprünglichen Planung vorgesehen. Die Jobcenter sollen bei einem verpassten Termin in Zukunft ein amtsärztliches Attest verlangen können. Eine Krankschreibung durch einen Hausarzt würde dann nicht mehr ausreichen.

    Verpasste Termine sollen im Grundsicherungsgeld mit scharfen Sanktionen bestraft werden. Schon nach dem ersten Termin soll die Leistung um 30 Prozent gekürzt werden können, wie aus dem Gesetzesentwurf hervorgeht. Wer den dritten Termin verpasst, erhält gar kein Grundsicherungsgeld mehr. „Wer wiederholt zu Gesprächen nicht erscheint oder zumutbare Arbeit ablehnt, erhält zukünftig keine Leistung mehr. Das ist der ausdrückliche Wunsch vieler Mitarbeiter aus Jobcentern“, erläuterte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in der Bundestagsdebatte am 5. März 2026.

    Außerdem sollen hohe Mieten nicht mehr im Rahmen der Grundsicherung übernommen werden und das Vermögen von Empfängerinnen und Empfängern soll nicht mehr so gut geschützt sein wie zuvor.

    Das Grundsicherungsgeld sorgt für kontroverse Diskussionen

    Der SPD-Abgeordnete Jens Peick sieht im Grundsicherungsgeld keinen Systemwechsel, sondern lediglich ein „Nachschärfen“, wie er in der Bundestagsdebatte erklärte. „In der Grundsicherung geht es darum, Menschen in Arbeit zu bringen“, sagte Peick. „Wer mitmacht, kommt mit Leistungskürzungen gar nicht in Berührung“, versprach SPD-Abgeordnete Annika Klose.

    Im Gesetzesentwurf ist von einem „Vermittlungsvorrang“ die Rede. Dieser besagt, dass zunächst geprüft werden soll, ob Grundsicherungs-Berechtigte in Arbeit vermittelt können, bevor Aus- und Weiterbildungen bewilligt werden. Dieses Vorgehen kritisierte Sylvia Rietenberg (Grüne) bei der Bundestagsdebatte am 5. März 2026 scharf: „Menschen landen in kurzfristigen Jobs und stehen dann wieder im Jobcenter.“ Sie nannte das Gesetz einen „Drehtüreffekt“, eine „Arbeitsmarkt-Rolle-Rückwärts“ und „Symbolpolitik“.

    Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus kritisierte den Gesetzesentwurf als „unsozialen Mist“. Die Reform spreche von einem „Grundmisstrauen gegen die Bevölkerung“. Die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk wurde in der Bundestagsdebatte noch deutlicher. „Sie haben ein Problem erfunden und kein Ziel erreicht“, sagte Köktürk und stellte Union und SPD ein drastisches Arbeitszeugnis aus: „Sie haben versagt“.

    Aus der Fraktion der Linken und der AfD kam bei der Debatte zudem der Vorwurf auf, dass bei der neuen Grundsicherung kaum oder keine Einsparungen zu erwarten wären. Im Wahlkampf hätte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) allerdings Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich versprochen.

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