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Finanzkolumne
07.11.2022

Wie man Balkon-Solaranlagen richtig versichert

Auch Mieter können auf dem Balkon Solarstrom erzeugen. Fragen zur Genehmigung und zum Versicherungsschutz sollten aber vorab geklärt sein.
Foto: Laura Ludwig, dpa

Die kleinen Kraftwerke sind in Mode und auf dem Markt stark nachgefragt. Wer selbst Strom erzeugt, muss nicht nur Fragen zur Genehmigung beantworten, sondern auch zum Versicherungsschutz.

In Zeiten steigender Preise wird insbesondere die Energie zu einem wertvollen Gut. Um sich dies leisten zu können, kommt man am Energiesparen nicht mehr vorbei. Noch besser wäre freilich die Autarkie bei der Energieproduktion. Durch mobile Balkonsolaranlagen ist es nun auch Mietern in Mehrfamilienhäusern möglich, zumindest einen kleinen Teil des Energiebedarfs selbst abzudecken.

Die etwa 20 Kilogramm schweren 300 Watt Solarpaneels, die möglichst an Südseitenbalkonen befestigt werden und direkt über die Hausstromsteckdose Strom einspeisen, sind aktuell extrem begehrt am Markt. Kein Wunder, so kann man mit einem Balkonkraftwerk die jährliche Stromleistung für Kühlschrank oder Waschmaschine eines Zwei-Personenhaushaltes produzieren.

Wer aktuell noch Glück hat und für rund 1.000 Euro ein Panel ergattert, muss sich wegen der Genehmigungsfreiheit der Anlagen mit erfreulich wenig Bürokratie auseinandersetzen, um Strom produzieren zu dürfen. So muss das Kraftwerk nur online bei der Bundesnetzagentur angemeldet und der Netzbetreiber informiert werden. Jedoch sollte man den passenden Versicherungsschutz der Anlage nicht vergessen.

Wenn Dritte geschädigt werden

Wird ein Solarpaneel durch Sturm vom Balkon gerissen und stürzt auf das Nachbargrundstück, können Schäden an Personen und Sachen entstehen. Dieses Risiko kann im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch Schäden, die durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz entstehen, sind zumindest in Premiumtarifen der Privathaftpflicht versicherbar. In jedem Fall sollte man mit dem Versicherer vor einer Installation Rücksprache halten und sich die konkrete Abdeckung bestätigen lassen.

Schäden am eigenen Hab und Gut

Mini-Solaranlagen auf dem Balkon gehören zum Hausrat und sind somit grundsätzlich über die Hausratversicherung abgedeckt. Es sei denn, sie sind fest am Gebäude verbaut. Dann fallen sie in die Gebäudeversicherung. Doch dies wird der Ausnahmefall sein, da es sich um mobile Kraftwerke handelt, die nicht dauerhaft mit dem Balkon verbunden sind.

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Kann die Anlage also jederzeit wieder demontiert werden, fällt ihr Schutz in die Außenversicherung der Hausratversicherung. Dort sind Balkonsolaranlagen typischerweise vor Gefahren wie Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Jedoch in einem geringeren Umfang – meist nur zehn Prozent der Versicherungssumme – als Hausrat, der sich innerhalb der Wohnung befindet.

Mieter sollten immer zuerst nachfragen

Für die Anbringung der Anlage an der Balkonaußenseite sollte man vorher die Erlaubnis des Vermieters einholen. Bei der Hausratversicherung ist angeraten, sich unbedingt danach erkundigen, ob die Anlage zum Hausrat zählt und welche Risiken in welcher Schadenshöhe abgedeckt sind. Sollte es Lücken im Versicherungsschutz geben, können diese durch Zusatzvereinbarungen mit der Versicherung geschlossen werden.

Wer ganz sichergehen will, kann auch gezielt spezielle Balkon-Solarversicherungen abschließen, die schon manche Versicherer anbieten.

Zur Person: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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