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Finanzkolumne
17.01.2023

Wie sich eine Lebensversicherung verkaufen lässt

Kommt auch in den Fokus, wenn die monatlichen Kosten sinken sollen: die Lebensversicherung.
Foto: Jens Büttner, dpa

Auch wer finanziell in der Klemme steckt, sollte von der Rückgabe einer Police eher absehen. Der bessere Weg könnte ein Verkauf sein. Wie man sich im unübersichtlichen Zweitmarkt zurechtfindet.

Es ist jetzt schon ausgemacht, dass das Jahr 2023 viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen stellen wird. Wenn alles teurer wird, Einkommen und Vermögen aber nicht im gleichen Maße steigen oder durch Inflation sogar weniger werden, muss mit dem spitzen Bleistift gerechnet werden. 

So identifiziert man als Erstes die Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite. Mit zunehmender Kostenlast rückt dabei auch die Lebensversicherung in den Fokus, die eigentlich einmal zur Altersvorsorge abgeschlossen worden ist. Durch eine Beitragsfreistellung kann man hier einige hundert Euro im Monat sparen.

Lebensversicherung: Der Rückkaufswert kann nur kurzfristig eine Lücke schließen

Wer darüber hinaus gleich kündigt, erhält zudem den Rückkaufswert ausgezahlt. Damit kann man zwar kurzfristig die Lücke im Budget schließen, jedoch ist dies meist trotzdem keine gute Idee. Zum einen funktioniert dies nur einmal. Zum anderen fehlt das Geld aus der Lebensversicherung später in der Rente.

Ist die Not dennoch so groß, dass man um so einen Schritt nicht umhinkommt, sollte man gut überlegen, ob ein Verkauf der Lebensversicherung nicht der bessere Weg wäre. Dabei überträgt man den Vertrag an einen Aufkäufer, der die Versicherung weiter bespart, um später einmal selbst die Versicherungssumme zu erhalten. Der erzielbare Kaufpreis fällt höher als der Rückkaufwert vom Versicherer aus. Beim Verkauf fällt grundsätzlich keine Abgeltungssteuer an, weil der Vertrag fortgeführt wird. Wie bei der Kündigung verliert der Verkäufer aber Leistungen aus möglichen Zusatzversicherungen wie einen mitversicherter Berufsunfähigkeitsschutz.

An dem Geschäft mit den gebrauchten Lebens- und Rentenversicherungen beteiligen sich mittlerweile so viele Aufkäuferfirmen, dass es schwer ist, sich umfassend über die verschiedenen Annahmevoraussetzungen zu informieren. Die meisten Aufkäufer stellen als Bedingungen, dass der aktuelle Rückkaufswert mindestens 10.000 Euro beträgt und es sich um keine fondsgebundene Lebensversicherung oder um einen Vertrag eines britischen Anbieters handelt. Auch Direktversicherungen, Riester- oder Rürup-Verträge werden nicht angenommen. Grundsätzlich werden nur Verträge von Unternehmen gekauft, die positiv in Bezug auf Ertragsstabilität, Reservestärke und Kapitalanlageergebnis bewertet werden.

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Bei Raten-Angebot hellhörig werden

Hellhörig sollte man werden, wenn der Anbieter eine Auszahlung in Raten anbietet. Die damit verbundenen höheren Renditeversprechen sind nicht seriös, wenn sie mit keiner Garantie verbunden sind und mögliche Gewinne nur auf dem Prinzip Hoffnung basieren. Generell ist der Zweitmarkt Lebensversicherung für Verbraucher eher unübersichtlich und mit Fallstricken verbunden. Etwas Licht ins Dunkel versucht der Bundesverband Vermögensanlagen in den Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) zu bringen. Wer sich Hilfe zur Auswahl eines passenden Aufkäufers holen möchte, kann sich an dem online abrufbaren „BVZL-Leitfaden/Qualitätskriterien für den Verkauf deutscher Kapitalversicherungspolicen“ orientieren. Dieser fasst zusammen, worauf Verbraucher beim Abschluss eines Verkaufsvertrages achten sollten, um sich vor schwarzen Schafen am Markt besser zu schützen.

Der Autor: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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