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Frührente mit 63: Jahrgänge, Abzüge & Hinzuverdienst

Frührente

Rente mit 63: Betroffene Jahrgänge und Regelungen zum Hinzuverdienst

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    Bei der Frührente spielen mehrere Faktoren eine Rolle.
    Bei der Frührente spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Für Rentnerinnen und Rentner stehen im Jahr 2023 einige Veränderungen an. Über viele können sie sich freuen. So werden Bürgergeld und Rente erhöht. Doch gerade bei Letzterer herrscht immer wieder Verwirrung. Das Rentensystem befindet sich in einem stetigen Wandel. Aktuell liegt die reguläre Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Doch was gilt, wenn man in den Frühruhestand gehen will? Ein Überblick. 

    Rente mit 63: Welche Jahrgänge dürfen in Frührente gehen?

    Der Gang in die Frührente hat vor allem damit zu tun, wie lange die betroffene Person in die Versicherungskasse eingezahlt hat. Es wird zwischen der Altersrente für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte unterschieden. Als langjährig versichert gilt man bei 35 Arbeitsjahren, als besonders langjährig ab 45 Jahren. Wenn die Versicherungszeit von 45 Jahren erreicht wurde, steht der Frührente nichts mehr im Weg.

    Neben den Beitragsjahren bei der Rentenkasse spielt auch das Geburtsjahr eine Rolle. Hintergrund ist, dass das Rentenalter stetig erhöht wird, da der demografische Wandel in Deutschland eine immer ältere Gesellschaft mit sich bringt. Jedes Jahr steigt die Regelaltersgrenze um einen Monat. Im Jahr 2031 wird dann die Regelaltersrente mit 67 Jahren erreicht sein. Diese gilt dann für alle Jahrgänge ab 1964. 

    Das hat zur Folge, dass die Rente mit 63, welche besonders langjährig Versicherten an sich zusteht, nur für Arbeitnehmer gilt, die vor dem Jahr 1953 geboren sind. 

    Rente mit 63 ohne Abzüge: Regelungen im Überblick

    • Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde und 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf ohne Abzüge mit 63 Jahren in Frührente gehen.
    • Personen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind und 45 Jahre eingezahlt haben, können mit 64 ohne Abzüge in Frührente gehen.
    • Wer nach dem Jahr 1963 geboren ist, kann erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Frührente gehen, wenn er die 45 Beitragsjahre vorweisen kann.

    Frührente mit 63: Ist ein Hinzuverdienst möglich?

    Die Frührente ist in Deutschland enorm beliebt. Im Jahr 2022 waren 26,3 Prozent der neuen Rentnerinnen und Rentner abschlagsfrei mit 63 in Rente gegangen. Das geht aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung hervor. 

    Umso spannender ist die Frage, wie es bei Frührentnerinnen und Frührentnern um den Hinzuverdienst bestellt ist. Die bisherige Regelung besagte, dass jährlich 6300 Euro hinzuverdient werden können. Jeder Euro darüber hinaus wurde zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. Nun gibt es aber eine neue Regelung, welche den Frührentnerinnen und Frührentnern in die Karten spielt: Seit dem 1. Januar 2023 darf zu den vorgezogenen Altersrenten unbegrenzt hinzuverdient werden.

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