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  3. Gas-Soforthilfe: Einmalzahlung im Dezember 2022 - wie bekommt man sie?

Soforthilfe
01.12.2022

Soforthilfe für Gaskunden: Wie erhält man die Einmalzahlung im Dezember?

Im Dezember bekommen Gas- und Fernwärmekunden eine Einmalzahlung vom Staat.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

Im Dezember gibt es für Gas- und Fernwärmekunden eine Einmalzahlung vom Staat. Das hat nun der Bundesrat beschlossen. Wie man diese bekommt und wie hoch sie ist, lesen Sie hier.

Eine Gasumlage wird es nicht geben. Stattdessen gibt es eine Gaspreisbremse und eine Einmalzahlung im Dezember. Letztere soll als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse dienen und wurde vom Bundesrat beschlossen. Laut dem Entwurf einer Expertenkommission soll der Bund einmalig die Kosten der Abschlagszahlungen von Gas- und Fernwärmekunden übernehmen. Doch wie kommt man an das Geld?

Statt Gasumlage: Wie bekommt man die Einmalzahlung im Dezember?

Die Einmalzahlung soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Um die Dezemberhilfe zu erhalten, muss man als Mieterin oder Mieter zunächst nichts tun. Einen Antrag gibt es nicht. Als Kunde eines Energieversorgers oder der Stadtwerke bezahlt man im Dezember keinen Abschlag für Gas oder Fernwärme. Der Staat übernimmt diesen direkt.

Zum Teil haben Mieter keinen direkten Vertrag mit dem Versorger, sondern bezahlen das Gas über die Nebenkosten. In einem solchen Fall soll der Vermieter die Gutschrift von sich auf den Mieter umlegen. Das soll im Zuge der Nebenkostenabrechnung geschehen.

Video: dpa

Gaspreis: Wie hoch ist die Einmalzahlung im Dezember?

Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich nach dem Verbrauch. Sie orientiert sich an der Abschlagszahlung vom September. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keiner den Verbrauch erhöht, um mehr Unterstützung zu erhalten.

Wann greift die Gaspreisbremse?

Als zweite Stufe soll es von März 2023 bis mindestens April 2024 einen Preisdeckel geben. Dieser sieht vor, dass 80 Prozent des Gasverbrauchs bei einem Bruttopreis von zwölf Cent je Kilowattstunde (kWh) gedeckelt werden. Bei Fernwärme soll es für 80 Prozent des Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Cent je kWh geben. Benötigt man mehr, muss man dafür den vollen Marktpreis bezahlen.

Hohe Energiepreise: „Abwehrschirm“ in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro

Insgesamt sollen die Entlastungen im höheren einstelligen Milliardenbereich liegen. Die Finanzierung erfolge aus dem neu ausgerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Mit diesem „Abwehrschirm“ in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung für Verbraucher und Unternehmen die Folgen der hohen Energiepreise abfedern.

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