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Pflege: Haben Sie Anspruch auf einen Fahrdienst?

Gesundheit

Pflege: Haben Sie Anspruch auf einen Fahrdienst?

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    Wer pflegebedürftig ist und zum Beispiel im Rollstuhl sitzt, kann nicht mehr Auto fahren. Was kann man dann tun?
    Wer pflegebedürftig ist und zum Beispiel im Rollstuhl sitzt, kann nicht mehr Auto fahren. Was kann man dann tun? Foto: Mascha Brichta, dpa (Symbolbild)

    Ob einfach im Alter, oder wegen eines Unfalls oder einer Behinderung: Viele Menschen sind pflegebedürftig und brauchen Unterstützung im Alltag. Häufig ist eine der ersten Aktivitäten, die Menschen nicht mehr selbstständig ausführen können, das Autofahren. Gibt es dann nicht Partner oder Partnerin, die das übernehmen, leiden pflegebedürftige Menschen häufig unter der daraus folgenden Unbeweglichkeit und Abhängigkeit.

    Deswegen gibt es für pflegebedürftige Menschen in manchen Fällen einen Fahrdienst, der sie unterstützt. Aber in welchen Fällen können Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, einen Fahrdienst in Anspruch nehmen? Was kostet dieser Fahrdienst und wie viel Geld übernimmt die Pflegekasse?

    Pflege: Wann kann man einen Fahrdienst beanspruchen?

    Wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auf seiner Website erklärt, macht es ein Fahrdienst im Alter möglich, mobil zu bleiben. Ob es um Besuche beim Arzt oder bei der Familie geht, ein Fahrdienst bringt Menschen, die es von selbst nicht tun könnten, ans Ziel. Um zu wissen, ob die Kosten des Fahrdienstes übernommen werden, ist der Grund der Beförderung wichtig und wer befördert werden soll.

    Zu unterscheiden sind Beförderungen aus privaten Gründen wie etwa ein Kinobesuch oder aus medizinischen Gründen, zum Beispiel ein Arztbesuch. Bei Beförderung aus medizinischen Gründen spricht man von "Krankenbeförderung". Prinzipiell werden Fahrten dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind, wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt. Kosten zur stationären Behandlung, also mit Aufenthalt im Krankenhaus, werden von der Krankenkasse immer übernommen.

    Für Menschen mit Schwerbehinderung und den Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) in ihrem Behindertenausweis oder ab Pflegegrad 3 werden die Fahrtkosten auch dann übernommen, wenn es nur um eine ambulante Behandlung geht, also eine Behandlung mit anschließender Abfahrt aus dem Krankenhaus. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, kann vorher bei der Krankenkasse um eine Genehmigung bitten, dennoch die Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Das muss geschehen, bevor die Fahrt angetreten wird.

    Wenn die Kasse die Kosten übernimmt, gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: Die Patienten müssen zehn Prozent des Fahrpreises übernehmen, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, aber nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Übernimmt die Kasse die Kosten nicht, müssen Patienten den Fahrdienst selbst zahlen.

    Fahrdienst: Werden auch private Fahrten gezahlt?

    Während medizinische Fahrten oft von den Krankenkassen bezahlt werden, dürften private Fahrten auf den ersten Blick nicht als selbstverständlich gelten. Wollen Menschen mit Behinderung sich mit Freunden treffen, ins Kino gehen oder eine berufliche bzw. schulische Laufbahn anstreben, benötigen sie dafür oft jemanden, der sie an verschiedene Orte bringt.

    Diese Dienstleistungen fallen unter die "Eingliederungshilfe", wie der Familienratgeber der Aktion Mensch erklärt. Demnach ist die Eingliederungshilfe eine Sozialhilfe, die getrennt von anderen

    Wo findet man gute Fahrdienste?

    Es ist wichtig zu unterscheiden, welche verschiedenen Arten von Fahrdiensten es gibt, bevor man den richtigen finden kann. Dabei ist entscheidend, welche Bedingungen für die zu fahrende Person wichtig sind, damit ein Transport funktionieren kann. Grundsätzlich wird laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter diesen drei Arten von Fahrten unterschieden:

    • Krankenfahrten
    • Krankentransporte
    • Rettungsfahrten

    Krankenfahrten meint Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen, privaten Autos oder Mietwagen, auch solchen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Entscheidend ist, dass die beförderte Person während der Fahrt nicht medizinisch-fachlich betreut wird.

    Bei Krankentransporten handelt es sich um Fahrten mit speziellen Krankentransportfahrzeugen, die eine medizinisch-fachliche Betreuung des Patienten während der Fahrt ermöglichen. In manchen Fällen benötigen die Fahrzeuge dafür eine spezielle Ausstattung, die in einem normalen Taxi oder Mietwagen nicht vorhanden ist.

    Rettungsfahrten müssen verordnet werden, können also nicht einfach so in Anspruch genommen werden. Sie sind dann nötig, wenn der Patient aufgrund seines gesundheitlichen Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel, also einem Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber, befördert werden muss.

    Um zu erfahren, welche Optionen man hat zur Beförderung eines behinderten oder pflegebedürftigen Menschen, wendet man sich am besten an den Behindertenbeauftragen der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises in denen man wohnt. Hier erhält man Auskunft über die regionalen Möglichkeiten, die es gibt.

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