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Girokonto unter 18: Darf man das Konto überziehen und einen Kredit aufnehmen?

Finanzkolumne

Welche Bankgeschäfte Jugendlichen erlaubt sind

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    Einfach abheben: Ab dem 18. Geburtstag brauchen Jugendliche für Bankgeschäfte meist nicht mehr die Unterschrift ihrer Eltern.
    Einfach abheben: Ab dem 18. Geburtstag brauchen Jugendliche für Bankgeschäfte meist nicht mehr die Unterschrift ihrer Eltern. Foto: Benjamin Nolte, dpa

    Kinder sind die Kunden von morgen. Das gilt auch für das Bankgeschäft. Je früher eine Bank die Bindung zu jungen Menschen aufbaut, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese später – und sei es nur aus Gewohnheit oder Bequemlichkeit – zu treuen Kunden werden. Mit kostenlosen Girokonten und Goodies wie einem Startguthaben für das Konto oder Rabatten für beliebte Online-Spiele wird daher intensiv um die Gunst von Kindern und Jugendlichen geworben. Verträge mit Minderjährigen sind jedoch nicht ohne Weiteres wirksam.

    Erst wer zwischen 7 und 17 Jahre alt ist, gilt als beschränkt geschäftsfähig und kann sich vertraglich binden. Trotzdem brauchen Minderjährige um ein Girokonto zu eröffnen immer noch zusätzlich die Einwilligung der Eltern. Denn ein

    Unterschrift der Eltern macht den Vertrag wirksam

    Ohne die Unterschrift der Eltern ist der Vertrag zunächst "schwebend unwirksam". Das heißt: Erst wenn die Eltern dem Vertrag zustimmen, wird er wirksam. Verweigert dagegen auch nur ein Elternteil seine Zustimmung, kommt der Vertrag nicht zustande. Die vom Minderjährigen bestellten Aktien muss der Minderjährige nicht bezahlen, er erhält also den Kaufpreis zurück. Im Gegenzug müssen die Wertpapiere zurückgeben werden.

    Ist das Konto erst mal eröffnet, stellt dies aber auch keinen Freibrief für den Nachwuchs dar. So können Minderjährige nicht unbegrenzt Geld abheben und schon gar nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern das Konto überziehen. Selbständige Verfügungen sind immer nur im Rahmen des "Vernünftigen" möglich, also zum Beispiel in Höhe des Taschengeldes

    Konto für Jugendliche mit Arbeitsvertrag

    Ausnahmen gelten für Jugendliche, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Wurde das Arbeitsverhältnis von den Eltern genehmigt, kann der Jugendliche die damit verbundenen Rechtsgeschäfte auch alleine abschließen. Dies gilt sowohl für die Eröffnung des Gehaltskontos als auch für Abhebungen. 

    Kein Kredit für Minderjährige

    Schwieriger wird es für Jugendliche bei der Aufnahme von Krediten, da hier Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsbelastungen entstehen. Will ein Minderjähriger einen Kredit aufnehmen oder einen Überziehungskredit einrichten, genügt nicht einmal die Zustimmung der Eltern. Der Gesetzgeber verlangt hier die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Ohne diese wird der Vertrag nicht wirksam, auch wenn die Raten vollständig bezahlt wurden. 

    Ist ein mit einem Minderjährigen geschlossener Vertrag unwirksam, wird dieser auch mit Eintritt der Volljährigkeit nicht automatisch wirksam. Der 18-Jährige kann ein entsprechendes Bankgeschäft allerdings selbst rückwirkend genehmigen, was aber gut überlegt sein sollte, da er dann voll haftet. Sinnvoll kann es sein, die Haftung auf das bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandene Vermögen zu beschränken. Zu diesem Zweck muss der Bank ein Vermögensverzeichnis vorgelegt werden. Weitergehende Forderungen müssen dann möglicherweise nicht zurückgezahlt werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass man finanziell unbelastet in die Volljährigkeit eintritt.

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