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Grundsteuer
09.05.2023

Grundsteuer-Frist verpasst: Diese Strafen drohen

Was passiert eigentlich, wenn man die Abgabe der Grundsteuererklärung verpasst?
Foto: Bernd Weißbrod, dpa

Am 31. Januar 2023 läuft die Frist für die Feststellung der Grundsteuer aus. Wer nicht rechtzeitig abgibt, muss unter Umständen mit Sanktionen durch das Finanzamt rechnen.

Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das bisherige Grundsteuersystem veraltet und verfassungswidrig ist. Grund dafür sei, dass gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt würden, was wiederum gegen das Gleichbehandlungsgesetz des Grundgesetzes verstößt. Somit muss ab 2025 die Grundsteuer neu geregelt werden. Aus diesem Grund müssen Immobilienbesitzerinnen und -besitzer aktuell ihre Grundsteuererklärung abgeben. Durch die Reform müssen etwa 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Die Frist für die Grundsteuererklärung wurde bereits verlängert. Denn eigentlich sollte diese bereits am 31. Oktober 2022 abgegeben werden, wurde dann aber auf den 31. Januar 2023 verlängert. Obwohl noch etwa ein Drittel der Feststellungen fehlen, ist eine erneute Fristverlängerung eher unwahrscheinlich.

Was passiert, wenn man die Grundsteuer zu spät abgibt?

Bei vielen Finanzämtern kann man damit rechnen, dass sie kulant mit einer Verzögerung umgehen. Etwa vier Wochen nach Ablauf der Frist wollen die Ämter Erinnerungsschreiben rausschicken. Dass es unter Umständen nicht sofort zu Sanktionen kommt, liegt daran, dass es sich beim Grundsteuergesetz um ein neues Gesetz handelt. Aus diesem Grund wollen die Finanzämter zunächst erst mal an die Abgabe erinnern.

Wie bei anderen Steuererklärungen sollte auch bei der Grundsteuer eine Fristverlängerung beantragt werden, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann. Die Finanzämter prüfen dann im Einzelfall, ob sie dieser stattgeben oder nicht. Das Landesamt für Steuern in Bayern erklärte gegenüberCapital.de, dass eine Fristverlängerung nur in "begründeten Fällen" eingeräumt würde.

Wenn das Finanzamt jedoch nicht kulant sein sollte oder auch keine Fristverlängerung genehmigt wird, kann es laut hna.de auch dazu kommen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Säumniszuschlag rechnen müssen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und das für jeden angefangenen Monat, seit die Frist abgelaufen ist. Der Mindestbetrag liegt dabei bei 25 Euro.

Und auch dann muss noch eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Wenn die Erinnerungen und Mahnungen des Finanzamts ignoriert werden, könnte ein Bußgeld fällig werden. Laut hna.de könnten das bis zu 25.000 Euro sein.

Was passiert, wenn man die Grundsteuer nicht macht?

Wer die Grundsteuererklärung überhaupt nicht abgibt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Schätzung des Eigentums selbst vornimmt. Meistens läuft dies nicht zugunsten der Steuerpflichtigen.

Was passiert, wenn man die Grundsteuererklärung falsch gemacht hat?

Wenn man die Grundsteuererklärung fehlerhaft ausgefüllt hat, kommt es zum selben Ergebnis, wie wenn man sie gar nicht abgibt: Das Finanzamt schätzt die Grundsteuer selbst.