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Kindergeld: Wann fordert die Familienkasse Geld zurück?

Kindergeld

Kindergeld zurückzahlen: Wann fordert die Familienkasse Geld zurück?

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    Wer zu viel Kindergeld bekommen hat, muss es zurückzahlen.
    Wer zu viel Kindergeld bekommen hat, muss es zurückzahlen. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Wer Kinder hat und in Deutschland lebt, bekommt in den meisten Fällen Kindergeld. Zumindest dann, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

    Dann zahlt die Familienkasse, die für das Kindergeld zuständig ist, aktuell monatlich 250 Euro pro Kind. Allerdings soll es ab 2025 mehr Kindergeld geben.

    In der Regel gibt es Kindergeld, bis das Kind volljährig ist. Über das 18. Lebensjahr hinaus können diejenigen Kindergeld erhalten, die noch ihre Erstausbildung oder ihr Erststudium absolvieren. Ab dem 25. Geburtstag ist dann allerdings für die allermeisten Schluss. Nur Sonderfälle können dann noch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen.

    Zurückzahlen muss man das Kindergeld in der Regel nicht. Nur in Ausnahmefällen kann das der Fall sein. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie in diesem Artikel.

    Übrigens: Für Familien mit geringem Einkommen kann es den Kinderzuschlag geben. Dafür müssen allerdings gewisse Kriterien erfüllt werden. Und dieser muss ebenso wie das Kindergeld aktiv beantragt werden. Die Zahl der Kinderzuschlagsbeziehenden ist übrigens gestiegen. Und zwar, weil viele überhaupt nicht wussten, dass sie Anspruch darauf haben.

    Wann kann die Familienkasse Kindergeld zurückfordern?

    Dem offiziellen Familienportal des Bundes zufolge ist es durchaus möglich, dass man Kindergeld zurückzahlen muss. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn man Kindergeld erhalten hat, obwohl man nicht sämtliche Voraussetzungen dafür erfüllt hat. In dem Fall muss man das zu viel erhaltene Kindergeld wieder an die Familienkasse zurückbezahlen.

    Wie die Bundesagentur für Arbeit weiter ausführt, erhalten Betroffene einen sogenannten "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid". Darin steht der Grund für die Kindergeldrückzahlung, wie viel und bis wann zurückgezahlt werden muss.

    Kindergeld zurückzahlen: Wie funktioniert das?

    Wenn Betroffene mit der Rückforderung nicht einverstanden sind, können sie Einspruch gegen den Bescheid erheben, schreibt das Familienportal. Allerdings dürfe man dann dennoch nicht mit der Rückzahlung warten, bis über den Einspruch entschieden wurde.

    Für die Rückzahlung stehen der Bundesagentur für Arbeit zufolge verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So kann dies entweder per Bankeinzug oder Überweisung auf einmal gelöst werden oder mit den kommenden Kindergeldzahlungen verrechnet werden. Wer seine Hilfsbedürftigkeit nachweisen kann, muss unter Umständen kein zu viel bezahltes Kindergeld zurückzahlen. Es kommt allerdings auf den Einzelfall an. Wenden Sie sich in allen Fällen an die für Sie zuständige Familienkasse.

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