Fällt man aufgrund von Krankheit aus, gibt es in der Regel eine Lohnfortzahlung. Laut Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) muss allerdings spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Den Arbeitgebern steht es allerdings frei, diese schon früher von den Arbeitnehmern zu fordern.
Der Paragraf 3 EntgFG regelt zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen Anspruch auf eine Fortzahlung ihres Gehalts haben. Erst nach dieser Frist ist der Arbeitgeber dazu gesetzlich nicht mehr verpflichtet. Danach greift das Krankengeld. Aber muss man das Krankengeld beantragen?
Übrigens: Die Höhe des Krankengelds ist zwar individuell unterschiedlich, wird im Normalfall aber jährlich auf einen bestimmten Betrag gedeckelt.
Krankengeld: Ist eine Beantragung notwendig?
Das Krankengeld ist eine Leistung, die von den Krankenkassen bezahlt wird, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Weil eine ärztliche Bescheinigung ab dem dritten Tag gesetzlich vorliegen muss, wie aus dem EntgFG hervorgeht, wird diese auch dazu verwendet, den Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum ab sechs Wochen, also den Beginn der Krankengeld-Phase zu signalisieren.
Die Beantragung von Krankengeld ist also nicht notwendig. Laut AOK kann das Krankengeld aber nur dann bezahlt werden, wenn ihnen der Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit von den Ärztinnen oder Ärzte überhaupt erst vorliegen. Die notwendigen Daten werden in der Regel automatisch von der ärztlichen Praxis an die Krankenkassen übermittelt – wenn dies nicht möglich ist, informiert einen als Patient das Praxispersonal darüber. Laut Techniker Krankenkasse (TK) erhält man in seltenen Fällen von der Praxis den Ausdruck der Krankmeldung mit dem Hinweis „Zur Vorlage bei der Krankenkasse“. Wenn man diesen Ausdruck erhalten hat, soll man diesen „zeitnah“ zusenden. Die DAK wird etwas konkreter und bittet darum, innerhalb einer Woche zu handeln, und die Bescheinigung per Post, Webseite oder App einzureichen.
Wer also länger als sechs Wochen erkrankt ist und deshalb für die Arbeit ausfällt, erhält automatisch Krankengeld von der Krankenkasse. Dabei ist es wichtig darauf zu achten, ob die Ärztin oder der Arzt in der Praxis die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Wenn nicht, muss man sich selbst darum kümmern.
Übrigens: Das Krankengeld wird nicht mehr als für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ausgezahlt.
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