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Lesertelefon: Für wen sich ein Krankenkassen-Wechsel lohnt

Lesertelefon

Für wen sich ein Krankenkassen-Wechsel lohnt

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    Viele Krankenkassen werden im neuen Jahr wohl den Zusatzbeitrag erhöhen.
    Viele Krankenkassen werden im neuen Jahr wohl den Zusatzbeitrag erhöhen. Foto: Jens Kalaene, dpa

    Die für gesetzlich Versicherte wird im nächsten Jahr teurer. Um wie viel, wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Lohnt es sich, deshalb zu wechseln? Worauf sollte man bei der Wahl der Krankenversicherung achten? Wie bleibt der Beitrag im Alter bezahlbar? Auf Ihre Fragen gaben Georg Deisenhofer von der AOK Bayern, Alexander Pauwels vom Verband der privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest Auskunft am Lesertelefon. Hier unsere Zusammenfassung wissenswerter Änderungen.

    Wann erfahre ich, wie hoch der Zusatzbeitrag meiner Kasse für das kommende Jahr ausfällt?

    Meist legen das die Verwaltungsräte der Kassen im Dezember fest. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt 0,3 Prozent. Aber jede Kasse kann ihren Zusatzbeitrag selbst bestimmen. Normalerweise müssen die Mitglieder schriftlich über eine Erhöhung informiert werden. Diese Pflicht ist jedoch bis zum März kommenden Jahres ausgesetzt worden. Es genügt die Information per Aushang oder über die Mitgliederzeitschrift. Sie können sich jedoch im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de informieren. Dort finden Sie Mitte bis Ende Dezember alle kassenindividuellen Zusatzbeiträge.

    Kann ich kündigen, wenn mir der Beitrag zu hoch wird?

    Ja, bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten bis zum Monatsende. Wenn Sie bis Ende Januar kündigen, sind Sie ab 1. April in der neuen Krankenkasse. Ausnahme: Beim Wahltarif zur Absicherung des Krankengeldes muss die dreijährige Bindungsfrist eingehalten werden. Schauen Sie bei einem Wechsel aber nicht nur aufs Geld, sondern auch auf den Service und auf die Erreichbarkeit der neuen Kasse.

    Meine Tochter will studieren. Bis wann kann sie in der Familienversicherung bleiben?

    Das ist möglich bis zum 25. Lebensjahr. Danach kommt sie in die studentische Versicherung. Nach dem Studium ist die Krankenversicherung abhängig vom Job. Bei einer Festanstellung wird sie in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Macht sie sich selbstständig, kann sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.

    Wie werde ich als Rentnerin versichert und wie wird der Beitrag berechnet? Ich bin jetzt kostenfrei familienversichert.

    Der Versicherungsstatus als Rentnerin ist davon abhängig, ob Sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied einer gesetzlichen Kasse waren – als Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte oder in der Familienversicherung. In diesem Fall werden Sie Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR. Sie zahlen dann auf Ihre Altersrente die Hälfte des Beitragssatzes von 14,6 Prozent plus den halben individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Die jeweils andere Hälfte übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung, den Sie allein zahlen. Können Sie die sogenannte Neun-Zehntel-Regelung nicht erfüllen, werden Sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und zahlen die Beiträge auf alle zusätzlichen Einkünfte allein. Familienversichert bleiben Sie, wenn Sie die Bedingungen für eine eigene Pflichtversicherung in der KVdR nicht erfüllen und lediglich über ein geringes Monatseinkommen von derzeit maximal 470 Euro verfügen.

    Ich bin als Rentner pflichtversichert und habe noch einen weiteren Job. Sind darauf auch Beiträge zu zahlen?

    Ja, auf Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit werden Beiträge fällig.

    Wie hoch wird der Freibetrag für die Betriebsrente im kommenden Jahr sein?

    Im Jahr 2023 gilt ein Freibetrag von 169,75 Euro. Bis zu dieser Höhe werden keine Krankenkassenbeiträge fällig. Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung.

    Ich habe nur eine kleine Rente, muss aber als freiwillig versicherter Rentner etwa 200 Euro Krankenkassenbeitrag zahlen. Komme ich davon herunter?

    Leider nein. Für freiwillig Versicherte wird ein fiktives Mindesteinkommen festgelegt, auf das Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind. Das ist unabhängig davon, wie hoch Ihre Rente tatsächlich ist. In diesem Jahr sind das 1096,67 Euro monatlich. Daraus errechnen sich die etwa 200 Euro Beitrag. Im kommenden Jahr beträgt die Mindestbemessungsgrundlage 1131,67 Euro monatlich. Generell wird bei freiwillig Versicherten die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Beitragsberechnung herangezogen, also auch Miet- oder Pachteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder die private Lebensversicherung.

    Meine Kasse will das neue Hörgerät nicht bezahlen. Was kann ich machen?

    Gehen Sie in Widerspruch. Bitten Sie Ihren Arzt oder Hörakustiker um die aktuellen Befunde und eine detaillierte Begründung.

    Ich mache mich demnächst hauptberuflich selbstständig und überlege, ob ich mich privat oder freiwillig gesetzlich versichere. Würden die Kinder auch privat kostenfrei versichert sein?

    Nein, eine kostenfreie Familienversicherung ist nur in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

    Meine Tochter ist 24 Jahre, macht ein Masterstudium in der Schweiz und ist nebenbei Werkstudentin. Für die Familienversicherung ist das Einkommen zu hoch. Wie kann sie sich versichern?

    Grundsätzlich gibt es keine Versicherungspflicht nach dem Sozialgesetzbuch, da das Studium im Ausland stattfindet. Sie kann sich privat in Deutschland oder in der Schweiz versichern. Auf Antrag ist eine gesetzliche Krankenversicherung der Studenten im europäischen Ausland an einer anerkannten Hochschule möglich. Zu beachten ist die Altersgrenze von 30 Jahren. Es empfiehlt sich eine ausführliche Beratung, um alle Fragen der Absicherung und Leistungsübernahme sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz zu besprechen.

    Werden die Kosten für Osteopathie von der gesetzlichen Kasse übernommen?

    Osteopathie ist keine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch. Sie müssten sich bei Ihrer Kasse erkundigen, ob und unter welchen Umständen sie Leistungen erstattet. Möglicherweise kommt für Sie eine andere Kasse infrage, die Osteopathie als Zusatzleistung über einen Wahltarif anbietet.

    Mit der letzten Beitragserhöhung für meine Privatversicherung ist das eine hohe finanzielle Belastung für mich und ich würde gern sparen. Ich bin Anfang 70.

    Sie haben die Möglichkeit, innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen gleichartigen, aber günstigeren Tarif zu wechseln. Das ist gesetzlich in Paragraph 204 Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Ihre Altersrückstellungen bleiben erhalten und erneute Gesundheitsfragen sind auch nicht zu beantworten. Diese werden nur bei Mehrleistungen fällig, die Sie aber ausschließen können. Sparpotenzial bringt auch der Verzicht auf Leistungen oder die Erhöhung des Selbstbehaltes. Möglicherweise ist der Standardtarif eine Option, der in etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen entspricht. Am besten, Sie lassen sich von Ihrem Versicherer alles durchrechnen und sich die Varianten schriftlich geben.

    Ich bin Anfang 70, privatversichert, verwitwet und möchte in die Gesetzliche wechseln. Ist das möglich?

    Ein Wechsel in die Gesetzliche ist leider aufgrund Ihres Alters nicht möglich, aber auch nicht sinnvoll. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Versicherer. Ihnen steht ein Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif gesetzlich zu. Auch der Standardtarif kommt infrage.

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