Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Organspende-Register startet am 18. März: Wichtige Fragen & Antworten

Organspende
18.03.2024

Neues Organspende-Register: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Im vergangenen Jahr sind elf Prozent mehr Organe gespendet worden. Das neue Organspende-Register bietet eine weitere Möglichkeit, seine Bereitschaft dazu zu dokumentieren.
Foto: Soeren Stache, dpa

Zum neuen Organspende-Register gibt es viele Fragen – diese haben Fachleute der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an unserem Lesertelefon beantwortet. Ein Überblick.

Ab wann kann man sich in das neue Organspende-Register eintragen? Ist man dazu verpflichtet?

Nein, der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Das Organspende-Register startet am 18. März. Es ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Die Entscheidung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es bietet Ihnen – neben dem bekannten Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung – eine neue digitale Möglichkeit, Ihre Entscheidung rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar zu dokumentieren.

Wie sicher ist das Register? Ist Missbrauch ausgeschlossen?

Das Organspende-Register genügt höchsten Anforderungen an die Datensicherheit. Die Registerdaten sind nicht öffentlich einsehbar. Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Die Daten werden auf einem Server in Deutschland gespeichert. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und berechtigtes Personal im Krankenhaus zugreifen können.

Wie viele Menschen haben vergangenes Jahr in Deutschland Organe gespendet?

2023 haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Im Vergleich zu 2022 sind das elf Prozent mehr. Bundesweit wurden 2866 schwer kranken Patientinnen und Patienten durch Spenderorgane eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt. Doch angesichts der rund 8400 Menschen, die auf den Wartelisten für eine Organtransplantation stehen, ist das aus Sicht der Betroffenen zu niedrig.

Falls ich am Hirntod sterbe, können doch meine Kinder entscheiden, was mit mir passiert. Wozu also das Register?

Natürlich können Sie das so sehen. Bitte bedenken Sie aber, dass Ihre Kinder im Fall des Falles die Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme in einer für sie ohnehin schweren Situation treffen müssen. Das ist sehr belastend. Mit dem Eintrag in das Organspende-Register und mit dem Ausfüllen eines Organspendeausweises oder mit der Patientenverfügung schaffen Sie Klarheit für sich, Ihre Angehörigen und für die Ärzte. 

Lesen Sie dazu auch

Müssen sich die Ärzte und meine Angehörigen an meine Entscheidung zur Organspende halten – auch wenn sie es gern anders hätten?

Ja, egal ob Sie Ihre Entscheidung im Organspende-Register, im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festgehalten haben – Angehörige und Ärzteschaft müssen sich daran halten. Damit es im Ernstfall nicht zu Überraschungen oder Unstimmigkeiten kommt, ist es hilfreich, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Familien- und Freundeskreis bekannt zu machen.

Sollte man vor dem Ausfüllen des Organspendeausweises zum Arzt gehen?

Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt auch nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann. Ob der Gesundheitszustand der verstorbenen Person eine Spende zulässt, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall. 

Eine Organspende ist für mich ausgeschlossen. Ich habe keine Angehörigen, die meine Entscheidung im Fall meines Hirntods vertreten könnten. Komme ich dann automatisch doch als Spender infrage?

Nein. Es ist gesetzlich geregelt: Liegt keine Zustimmung vor und sind keine Angehörigen vorhanden, ist auch keine Organspende möglich. Es ist aber immer sinnvoll, den eigenen Willen ausdrücklich zu dokumentieren. Sie können das zum Beispiel im neuen Organspende-Register tun.

Video: augsburg.tv

Wenn ich mich für die Organspende entscheide – wird dann im Fall eines lebensbedrohlichen Unfalls wirklich alles getan, damit ich weiterlebe?

Ja, denn Ziel aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten oder der Patientin zu retten. Kommt aber ärztliche Hilfe zu spät oder sind die Unfallfolgen zu schwerwiegend, ist Rettung mitunter nicht mehr möglich. Wurde im Krankenhaus der Tod durch vollständiges irreversibles Hirnversagen festgestellt, können Kreislauf und Atmung aber künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten werden. Dann erst stellt sich die Frage einer Organspende. Die Ärztinnen und Ärzte, die den Hirntod feststellen, sind nicht an der Organentnahme und Transplantation beteiligt.

Welche Organe kann man überhaupt spenden?

Nach dem Hirntod können folgende Organe und Gewebe entnommen und übertragen werden: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen. 

Wie ist die Erfolgsrate bei Transplantationen mit gespendeten Organen?

Sehr gut. Von 100 transplantierten Nieren funktionieren nach fünf Jahren noch 85. Von 100 transplantierten Herzen funktionieren fünf Jahre nach der Operation noch etwa 68. 

Ich bin 82. Da kommt eine Organspende wohl nicht mehr infrage?

Warum nicht? Der älteste Organspender war 98 Jahre alt. Die älteste Gewebespenderin war sogar 102 Jahre alt. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann immer erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden. Ein allgemeingültiges Höchstalter gibt es nicht.

Mein Mann hat seine Organe nach dem Tod zur Spende freigegeben. Wie wird denn sein Körper danach aussehen?

Der Eingriff wird in einem Operationssaal mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie bei einem lebenden Menschen durchgeführt. Nach der Entnahme werden die Operationswunden sorgfältig verschlossen und verbunden. Danach wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.

Gibt es für die Organspende Geld? Oder werden die Bestattungskosten bezahlt?

Weder noch, denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass die Spende ausschließlich auf einer freien, humanitären Entscheidung beruhen soll.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.