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Pflege: Pflegegrad 2 2024: Wie viel Geld bekommt man?

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Pflegegrad 2 2024: Wie viel Geld bekommt man?

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    Personen mit Pflegegrad 2 können verschiedene Leistungen von der Pflegekasse bekommen.
    Personen mit Pflegegrad 2 können verschiedene Leistungen von der Pflegekasse bekommen. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    Wer durch einen Unfall, eine Krankheit, eine Behinderung oder aus einem anderen Grund in Deutschland pflegebedürftig wird, hat Anspruch auf diverse Leistungen der Pflegeversicherung. Welche das genau sind, darüber entscheidet zum Beispiel die Art der Pflege - häuslich, ambulant oder stationär - aber auch der Pflegegrad. So erhalten Personen mit Pflegegrad 1 beispielsweise weniger Geld als Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3.

    Mit 40,8 Prozent ist in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt aber tatsächlich Pflegegrad 2 am häufigsten vertreten. Wie viel Geld es bei diesem Grad der Pflegebedürftigkeit gibt, lesen Sie hier.

    Pflegegrad 2: Wie viel Geld erhalten Betroffene in Form von Leistungen?

    Die Leistungen der Pflegekasse für Personen mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 unterscheiden sich grundsätzlich nicht in der Art der Leistung, sondern in ihrer Höhe. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) erhalten lediglich Personen mit Pflegegrad 1 weniger Leistungen, da sie nur eine verhältnismäßig geringe Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen würden. 

    Auf diese Leistungen von der Pflegekasse haben Personen mit Pflegegrad 2 laut dem Pflegeportal pflege.de ab 1. Januar 2024 Anspruch: 

    Von diesen Leistungen bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 aber nicht einfach alle. Worauf sie Anspruch haben, hängt auch von der Umsetzung der Pflege ab. Laut dem BMG sind demnach manche Leistungen für die häusliche Pflege durch Angehörige gedacht, andere für die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst und wieder andere für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim.

    Übrigens: Im Rahmen der Pflegereform 2023 folgen 2024 einige Leistungsverbesserungen. Unter anderem wird das Pflegegeld erhöht.

    Leistungen bei Pflegegrad 2: Wofür können sie eingesetzt werden?

    Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad 2 haben laut pflege.de Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 332 Euro pro Monat, wenn sie zuhause durch Angehörige gepflegt werden. Dieser Betrag gilt ab dem 1. Januar 2024, 2023 waren es 316 Euro. Eingesetzt werden kann das Pflegegeld beliebig. Wird die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen in Höhe von 761 Euro monatlich (2023: 724 Euro). Beide Leistungen sind übrigens auch kombinierbar, werden dann aber nur noch anteilig beziehungsweise im ausgeschöpften Umfang ausgezahlt.

    Auch die Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege richten sich an pflegebedürftige Personen, die zuhause versorgt und gepflegt werden. Dabei können nicht genutzte Beträge aus der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege die jeweils andere Leistung unter Umständen aufstocken. Laut pflege.de ergibt sich für die Kurzzeitpflege so ein maximales Budget von 3386 Euro und für die Verhinderungspflege von 2418 Euro. 

    Übrigens: Mit Einführung des sogenannten Entlastungsbudgets 2025 sollen die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege aus einem gemeinsamen Topf bezahlt werden. Das soll die Finanzierung beider Leistungen vereinfachen.

    Wie alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, erhalten auch Personen mit Pflegegrad 2 den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro. Damit kann laut pflege.de etwa die Teilnahme an Betreuungsgruppen finanziert werden, aber er kann auch für Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder von ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten eingesetzt werden. Zudem können nicht genutzte Beträge für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis Mitte des Folgejahres angesammelt werden, bevor sie verfallen. Jedes Jahr stehen Pflegebedürftigen so bis Ende Juni maximal 1500 Euro zur Verfügung.

    Pflegebedürftige, die nicht zuhause versorgt werden, sondern in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben mit Pflegegrad 2 laut pflege.de Anspruch auf monatlich 770 Euro für die vollstationäre Pflege. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Co. können sie aber nicht erhalten. Außerdem müssen Pflegebedürftige auch selbst noch eine Zuzahlung leisten.

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