Der Grad der Behinderung (GdB) kann Menschen mit Beeinträchtigungen – ob psychisch, seelisch oder körperlich – helfen, bestimmte Nachteile auszugleichen. Wer im Alltag eingeschränkt ist, kann damit Unterstützung erhalten. Je nach Höhe des GdB stehen Betroffenen verschiedene Nachteilsausgleiche, etwa Steuervergünstigungen oder Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr, zu. Doch welche Vorteile erhält man mit einem GdB von 40?
Grad der Behinderung von 40: Wann liegt er vor?
Ein Grad der Behinderung von 40 wird nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgestellt. Sie regelt, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung den Alltag, die gesellschaftliche Teilhabe und damit das Leben einschränkt. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern vor allem, welche konkreten Auswirkungen die Erkrankung auf die betroffenen Menschen hat.
Die Höhe der Einschränkung wird in der VersMedV in Zehnergraden von 20 bis 100 bewertet. Ein GdB 40 kann zum Beispiel bei einer mittelgradigen Migräne vorliegen, wenn die Anfälle häufig auftreten und mindestens einen Tag anhalten. Auch bei ausgeprägten depressiven Störungen, bei denen die Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist, sieht die Versorgungsmedizin-Verordnung einen GdB von 40 vor.
Steuervorteile bei GdB 40: Wovon profitieren Betroffene?
Mit einem Grad der Behinderung von 40 stehen Betroffenen bestimmte Nachteilsausgleiche zu. Laut dem Familienratgeber der Aktion Mensch können Personen mit einem GdB 40 steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Konkret geht es um den Behinderten-Pauschbetrag, der das zu versteuernde Einkommen mindert. Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und kann bereits ab einem GdB von 20 geltend gemacht werden. Bei einem GdB von 40 beträgt dieser laut Bundesministerium für Finanzen aktuell (Stand 2026) 860 Euro pro Jahr.
Merkzeichen: Welche weiteren Vorteile sind möglich?
Zusätzlich zum Grad der Behinderung können sogenannte Merkzeichen anerkannt werden. Sie stehen laut behindertenbeauftragter.de, einer Seite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, für bestimmte Beeinträchtigungen. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) führt für die einzelnen Merkzeichen unter anderem folgende Vorteile auf:
Merkzeichen G für erhebliche Geh- und Stehbehinderung
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
- Ermäßigung der Kfz-Steuer
Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung
- Parken auf Behindertenparkplätzen
- Weitere Parkerleichterungen, wie kostenloses Parken an Parkuhren
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
- Befreiung von der Kfz-Steuer
Merkzeichen H für Hilflosigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
- Kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
- Befreiung von der Kfz-Steuer
Merkzeichen Bl für starke Sehbehinderung und Blindheit
- Kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Anspruch auf monatliches Blindengeld
Merkzeichen Gl für starke Hörbehinderung bis Taubheit
- Ermäßigung der Kfz-Steuer
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr
- Anspruch auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen bei Behörden
Merkzeichen RF für Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag
- Rundfunkbeitrag kann auf ein Drittel reduziert werden
Merkzeichen TBl für Störung der Hör- und Sehfunktion
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Merkzeichen B für Berechtigung zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr
Ob ein Merkzeichen auch bei einem GdB von 40 möglich ist, hängt dem ZBFS zufolge von der medizinischen Beurteilung im Einzelfall ab. Entscheidend ist, wie stark eine bestimmte Funktion – etwa Gehen, Sehen oder Hören – eingeschränkt ist.
Schwerbehinderung: Kann man sich mit einem GdB von 40 gleichstellen lassen?
Menschen mit einem Grad der Behinderung von 40 können sich laut behindertenbeauftragter.de unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Normalerweise gilt man erst ab einem GdB von 50 als schwerbehindert. Eine Gleichstellung kann für Betroffene bedeuten, im Arbeitsleben ähnliche Schutzrechte zu erhalten wie schwerbehinderte Menschen – auch wenn sie formal nicht als schwerbehindert gelten.
Voraussetzung für die Gleichstellung ist allerdings, dass Betroffene durch ihre Behinderung Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden oder ihren bestehenden Arbeitsplatz zu behalten. Wie der Familienratgeber auf seiner Webseite erklärt, müssen für eine Gleichstellung außerdem weitere Bedingungen erfüllt sein:
- GdB von mindestens 30
- Wohnsitz in Deutschland
- Beschäftigung von mindestens 18 Stunden pro Woche
Gleichstellung bei GdB 40: Welche Vorteile bringt sie?
Ein Gleichstellungsantrag kann für Menschen mit einem GdB 40 zusätzliche Vorteile im Arbeitsleben bringen. Laut dem Familienratgeber haben gleichgestellte Personen Anspruch auf:
- Besonderen Kündigungsschutz
- Unterstützende Leistungen am Arbeitsplatz, wie eine Arbeitsassistenz oder Weiterbildungsmöglichkeiten
- Zuschüsse zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber
- Fachdienstliche Betreuung
Die Gleichstellung bedeutet jedoch nicht, dass Menschen mit einem GdB 40 automatisch einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Auch andere Vorteile, die schwerbehinderten Menschen zustehen – wie mehr Urlaubstage, kostenlose Fahrten mit Bus und Bahn oder die frühere, abschlagsfreie Rente – sind laut Familienratgeber nicht möglich.
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