Die Lebenserwartung in Deutschland steigt immer weiter an und damit laut dem Statistischen Bundesamt Destatis auch die Alterung in der Bundesrepublik sowie die Zahl der Pflegebedürftigen. Aktuell leben in Deutschland rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen, die zu einem Großteil zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige versorgt und gepflegt werden.
Doch Pflege ist teuer und kostet Zeit. Mit den Leistungsverbesserungen der Pflegereform 2023 sollen laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem pflegende Angehörige sowie Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gestärkt werden. Auf diesen Punkt hat auch die Erhöhung des Pflegegeldes zum 1. Januar 2024 eingezahlt. Ab 2025 steht bereits die nächste Erhöhung an. Warum und wie viel Geld steht Pflegebedürftigen dann zu?
Pflegegeld: Wie viel Geld steht Pflegebedürftigen aktuell zu?
Pflegebedürftige, die zu Hause durch Angehörige, Freunde oder eine andere ehrenamtlich tätige Pflegeperson versorgt werden und dabei mindestens Pflegegrad 2 haben, haben laut dem BMG Anspruch auf Pflegegeld. Was Pflegebedürftige anschließend mit dem Geld machen, steht ihnen frei, häufig wird es aber als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben.
Dem BMG zufolge erhalten berechtigte Pflegebedürftige je nach Pflegegrad von 1 bis 5 aktuell Pflegegeld in folgender Höhe:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 332 Euro
- Pflegegrad 3: 573 Euro
- Pflegegrad 4: 765 Euro
- Pflegegrad 5: 947 Euro
Übrigens: Anspruch auf Pflegegeld besteht laut dem BMG auch, wenn die Pflege zum Teil durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet wird. In diesem Fall kann das Pflegegeld mit der Pflegesachleistung kombiniert werden. Beide Leistungen werden dann allerdings nur anteilig ausgezahlt.
Tabelle: Wie viel Pflegegeld gibt es 2025 nach der Erhöhung?
Das Pflegegeld wurde laut dem BMG zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Eine weitere Erhöhung soll zum 1. Januar 2025 folgen. Dann erhalten berechtigte Pflegebedürftige 4,5 Prozent mehr Geld.
Wie hoch die Beträge dann genau sind, hat das BMG noch nicht veröffentlicht. Daher basieren die folgenden Zahlen auf unserer eigenen Rechnung, ausgehend vom Pflegegeld seit 2024. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
So viel Pflegegeld sollen Pflegebedürftige ab der Erhöhung zum 1. Januar 2025 von der Pflegekasse bekommen:
Pflegegeld 2024 | Erhöhung 2025 | Pflegegeld 2025 | |
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | - | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 15 Euro mehr | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 25 Euro mehr | 598 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 34 Euro mehr | 799 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 42 Euro mehr | 989 Euro |
Warum wird das Pflegegeld 2025 erneut erhöht?
Ab 2025 steigt nicht nur das Pflegegeld erneut. Laut dem BMG sollen Geld- und Sachleistungen - gemeint sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen - zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 "regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert" werden. Die Leistungen der Pflegekasse würden dann dem Pflegeportal pflege.de zufolge alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Wie das genau ablaufen soll, steht dem BMG zufolge allerdings noch nicht fest. Bis Mai 2024 will die Bundesregierung entsprechende Vorschläge erarbeiten.
Sicher ist dabei schon jetzt, dass sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent steigen werden. Auch steht fest, dass 2028 die nächste Erhöhung ansteht. Um wie viel Prozent die Leistungen dann steigen werden, muss allerdings noch berechnet werden.