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Tourismus in Österreich: 3G beim Skifahren? Diese Regeln gelten im Winter auf Österreichs Skipisten

Tourismus in Österreich

3G beim Skifahren? Diese Regeln gelten im Winter auf Österreichs Skipisten

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    Wintersportler stehen in Tirol mit Mund-Nasen-Schutz an einem Skilift Schlange.
    Wintersportler stehen in Tirol mit Mund-Nasen-Schutz an einem Skilift Schlange. Foto: Helmut Fohringer, dpa

    Wer gedacht hat, dass Österreich nach den Erfahrungen in Ischgl im März 2020 und einem nahezu Totalausfall der vergangenen Wintersaison im laufenden Jahr auf Nummer sicher gehen wird, der irrt. Auch Ungeimpfte werden ab Oktober, wenn in der Alpenrepublik die ersten (Gletscher-)Skigebiete öffnen, Lifte und Gondeln benutzen und nach der Piste in Aprés-Ski-Lokalen feiern können. Vorausgesetzt, sie haben einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) und tragen eine FFP2-Maske. Auch für sonstige Gastronomie und die Hotelleriebetriebe gilt die 3G-Regel. Das sieht grob gesagt und vorläufig der von ÖVP-Tourismusministerin Elisabeth Köstinger und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) vorgestellte Plan für die dritte Skisaison seit Ausbruch der Pandemie vor.

    So lief die Corona-Schicksalswoche von Ischgl

    7. März: Ein 36-jähriger Deutscher wird in Ischgl positiv auf das Coronavirus getestet. Er arbeitet als Barkeeper im „Kitzloch“.

    10. März: 16 Fälle sind aus dem Umfeld des Barkeepers registriert. Alle Aprés-Ski-Lokale in Ischgl werden geschlossen, die Bevölkerung nur mangelhaft informiert.

    12. März: In Dänemark sind 139 Ischgl-Urlauber positiv getestet, in Norwegen 459 und in Schweden 137. Tirols Landeshauptmann Günther Platter beendet zähneknirschend die Skisaison. Doch es dauert Tage, bis die Lifte wirklich schließen.

    13. März: Österreich verhängt Quarantäne über Ischgl und das Paznauntal. Ausländische Urlauber müssen Ischgl verlassen.

    Zu viel Widerstand beim Vorschlag, nur Geimpfte dürfen Aprés-Ski feiern

    Die Verantwortung liegt dabei ganz bei den Gästen selbst, ließ Köstinger anklingen. „Das heißt, wer einen sicheren und unbeschwerten Winterurlaub genießen will, soll sich impfen lassen“, sagte die Ministerin in einer Pressekonferenz, bei der auch jener Landeshauptmann per Video zugeschaltet war, der beim Thema Wintertourismus ein entscheidendes Wort mitzureden hat: Tirols Landeshauptmann Günther Platter, ebenfalls ÖVP.

    Dass nur Geimpfte in Aprés-Ski-Lokale dürfen sollen, wie es Bundeskanzler Sebastian Kurz ins Spiel gebracht hatte, kommt also nicht – zu groß dürfte hier der Widerstand der Tourismusbranche gewesen sein, die über viel Einfluss in der Kanzlerpartei ÖVP verfügt. Dennoch versucht die Tourismusministerin mit dem Slogan „Strenge Regeln, sicherer Winter“ den Kompromiss zwischen Risiko und Einnahmeverlusten für den Wintertourismus. Ziele sind zweierlei: Eine Überlastung der Intensivmedizin soll verhindert werden, vor allem aber soll Österreich nicht mehr, wie in der Vergangenheit, international als Risikogebiet eingestuft werden. Dann wäre es ein zweites Mal um die Saison geschehen.

    Der Ski-Ort Ischgl ist vergangenes Jahr in die Schlagzeilen geraten.
    Der Ski-Ort Ischgl ist vergangenes Jahr in die Schlagzeilen geraten. Foto: Jakob Gruber/APA/dpa

    Bei weiter steigenden Fallzahlen wird es dann laut Köstingers Plan kompliziert. Man orientiert sich am in Österreich jüngst eingeführten „3-Stufen-Plan“. Dieser koppelt Maßnahmen an die Auslastung der Intensivbetten. Ab der – aktuell gültigen – Stufe 1 und ab 200 belegten Intensivbetten gilt etwa auf Skihütten und Hotels, genau wie in der übrigen Gastronomie, die 3G-Regel. In Aprés-Ski-Lokalen allerdings müssen Ungeimpfte einen PCR-Test vorweisen.

    3G-Nachweis schon beim Ticketkauf für den Skilift

    Stufe 2 gilt sieben Tage nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten, dann gilt zumindest für Aprés-Ski-Hütten eine 2G-Regel (geimpft oder genesen). Abseits der Hütten ist dann für Ungeimpfte der PCR-Test Pflicht, Antigen-Schnelltests werden nicht mehr akzeptiert. Wird die Marke von 400 belegten Intensivbetten überschritten, gilt Stufe 3, dann drohen „weitere Einschränkungen“. Wie diese aussehen werden, verrieten Köstinger, Mückstein und Platter am Montag noch nicht. Letzterer verwies, wohl auch in Richtung der eigenen Seilbahnbetreiber, die eine 3G-Regel als unkontrollierbar abgelehnt hatten, an Bayern: „Ich gehe davon aus, dass in Bayern eine 3G-Regelung stattfinden wird, das ist sogar beschlossen“, so Platter. Dasselbe gelte in Südtirol. Die Seilbahnwirtschaft habe vergangenen Winter „einen guten Job gemacht“. Damals durften in Österreich nur Einheimische zum Skifahren.

    Kapazitätsbeschränkungen beim Transport auf den Berg wird es aber keine mehr geben, damit auch kein langes Schlangestehen vor den Liften und Gondeln. Vorgezeigt werden soll der 3G-Nachweis übrigens nicht bei Betreten der Lifte, sondern schon beim Ticketkauf. Skifahrer müssen den Nachweis auch bei sich führen. Kontrollen soll es stichprobenartig geben.

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