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Großbritannien: Was bedeutet der drohende Brexit für Urlauber?

Großbritannien

Was bedeutet der drohende Brexit für Urlauber?

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    Die Uhr tickt: Jetzt sind die Politiker gefragt, in letzter Minute noch eine Regelung zu finden.
    Die Uhr tickt: Jetzt sind die Politiker gefragt, in letzter Minute noch eine Regelung zu finden. Foto: Andy Rain/dpa

    Lange wollte es niemand wahrhaben, aber nun steht die Scheidung von Großbritannien wirklich bevor. Vor den Folgen des britischen EU-Austritts Ende März warnen vor allem Wirtschaftsexperten. Schließlich befindet man sich seit 1973 in einer Art Gütergemeinschaft mit Regeln und Abhängigkeiten. Auch Urlauber werden den Brexit spüren und sich fragen:

    1. Drohenstrengere Einreiseregeln? Da das Vereinigte Königreich nie zum Schengen-Raum gehörte, gab es von jeher für EU-Bürger Passkontrollen. Personalausweis oder Reisepass werden weiter akzeptiert. Auch nach der Übergangszeit Ende 2021 ist nicht damit zu rechnen, dass Visa von EU-Urlaubern verlangt werden. Alles könnte auf eine Lösung wie beim Nicht-EU-Mitglied Schweiz hinauslaufen: EU-Bürger dürfen sich bis zu 90 Tage im Land visumfrei aufhalten.

    2.Wird Urlaub in Großbritannien preiswerter? Eine der wenigen Vorteile für England-Besucher wird das günstige Pfund sein. Bereits unmittelbar nach dem Referendum für den Brexit am 23. Juni 2016 verlor das britische Pfund rund zehn Prozent an Wert. Mittlerweile hat es seit jenem schicksalhaften Datum um fast 25 Prozent nachgegeben.

    3.Werden Roaming und Handy-Telefonieren teurer? Seit Sommer 2017 gibt es aufgrund einer EU-Regulierung keine Roaming-Gebühren mehr. Verlässt Großbritannien die EU-Gemeinschaft, dann muss es sich nicht mehr an diese Bestimmung halten. Die Tarife für Reisende auf der Insel könnten also deutlich nach oben klettern, weil die Handynetz-Provider vor Ort wieder Roaming-Gebühren verlangen dürften. Realistisch ist allerdings, dass der EU-Roaming-Vertrag mit dem Vereinigten Königreich weiterhin besteht, da er nicht an die EU-Mitgliedschaft gekoppelt ist. Schon jetzt sind die Nicht-EU-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen Unterzeichner des Abkommens.

    4. Kommt es zu Chaos im Flugverkehr? „Von einer extrem ernsthaften Lage“ spricht Alexandre de Juniac, Geschäftsführer der internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA, wenn er über die noch nicht gelösten Probleme im Flugverkehr nach dem Brexit spricht. Der Austritt bedeutet, dass alles – von den Pilotenlizenzen über die Sicherheitsbestimmungen bis zu den Flugstrecken – neu verhandelt werden muss, weil das Vereinigte Königreich dann ein Drittstaat ist. Bis dato wurde der gesamte EU-Raum wie ein Land behandelt. Alle EU-Airlines hatten die gleichen Rechte und durften jedes Land innerhalb der Gemeinschaft anfliegen. Nur so ist es möglich, dass zum Beispiel die irische Ryanair Flüge von Hamburg nach Lissabon anbietet. Für Fluggesellschaften mit Sitz in Großbritannien und in mehrheitlich britischem Besitz bricht also nach dem Brexit der lukrative europäische Markt weg. Viele britische Unternehmen wie Easyjet, aber auch die englischen Flugtöchter der Reisekonzerne Thomas Cook und Tui müssen sich auf das Schlimmste gefasst machen. Easyjet hat bereits in Wien eine Tochterfirma gegründet, um ein europäisches Standbein zu haben – für alle Fälle. Vermutlich wird es nach dem 29. März 2019 nicht zu einem Chaos am Himmel kommen. Vielmehr wird eine Übergangsphase die derzeitigen Flugbedingungen garantieren, bis alle Punkte geklärt sind. Idealerweise würde Britannien einfach die EU-Regeln und -Standards übernehmen.

    5.Was passiert mit den Fluggastrechten? Nach dem EU-Austritt gelten die Fluggastrechte nicht mehr für England. Großbritannien könnte verfügen, dass Airlines Passagiere auf britischen Flughäfen für lange Wartezeiten und Flugannullierungen nicht mehr entschädigen müssten. Doch dieser Fall ist unwahrscheinlich. Wenn in weiteren Verhandlungen die Briten nicht einfach die gültigen EU-Fluggastrechte in nationales Recht umwandeln, dann bietet sich erneut das Schweizer Modell an, das auch Island und Norwegen anwenden. Das heißt, britische Fluggesellschaften hätten die gleichen Rechte und Pflichten wie die EU-Airlines.

    6.Bleiben Britannien-Urlauber krankenversichert? Bei einem harten Brexit würden EU-Bürger keinen Versicherungsschutz mehr auf der Insel genießen. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) wäre ungültig. Würde es Verhandlungen über die Austrittsmodalitäten geben, dann bliebe erst einmal alles bis zu deren Klärung unverändert. Möglich wäre, dass wie mit der Türkei ein Sozialabkommen ausgehandelt wird. Wem die Lage zu unsicher ist, der schließt am besten eine Auslandsversicherung für die Dauer seiner Reise ab.

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