Die Debatte um die Zukunft des deutschen Rentensystems gewinnt erneut an Schärfe. Ausgelöst wurde sie zuletzt durch Aussagen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die sich für einen „Stopp von Frühverrentungsprogrammen“ ausgesprochen hat. Besonders die sogenannte „Rente mit 63“ steht dabei zunehmend in der Kritik.
„Rente mit 63“ droht das Aus: Reiche fordert Stopp der Frührente
Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat sich in die Diskussionen um eine Reform des Rentensystems eingeschaltet und einen „Stopp von Frühverrentungsprogrammen“ gefordert. Im Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger erklärte die CDU-Politikerin, Deutschland müsse „darüber nachdenken, wie wir das Arbeitsvolumen steigern“.
Die Diskussion wurde im Vorfeld zusätzlich angeheizt durch Berichte über mögliche Empfehlungen einer Rentenkommission, das Renteneintrittsalter langfristig auf 70 Jahre anzuheben. Außerdem wurde über eine mögliche Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent diskutiert. Derzeit liegt das gesetzlich festgeschriebene Rentenniveau laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei 48 Prozent.
Gegen eine weitere Anhebung des Rentenalters regte sich allerdings Widerstand. Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, warnte gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger davor, dass bereits heute viele Menschen gesundheitlich nicht in der Lage seien, bis 67 Jahre zu arbeiten. Auch Gewerkschaften und Sozialverbände lehnten höhere Altersgrenzen ab. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach von einer „Rentenkürzung für alle Beschäftigten“.
Unterstützung erhielt Reiche dagegen von Ökonomen. Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, erklärte etwa der Zeitung, zur Stabilisierung des Rentensystems gebe es nur drei Stellschrauben: Beitragssatz, Rentenniveau und Renteneintrittsalter.
Rente mit 63: Wie ist sie in Deutschland geregelt?
Der Begriff „Rente mit 63“ wird umgangssprachlich zwar häufig verwendet, beschreibt aber nicht mehr die aktuelle Rechtslage. Tatsächlich handelt es sich um die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Anspruch darauf haben Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren, heißt es auf der Website der DRV.
Ursprünglich konnten alle vor 1953 Geborenen nach 45 Versicherungsjahren bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Seitdem wird die Altersgrenze jedoch schrittweise angehoben. Für Versicherte des Jahrgangs 1961 liegt sie inzwischen bei 64 Jahren und sechs Monaten. Wer ab 1964 geboren wurde, kann diese Rentenart erst mit 65 Jahren beziehen, wird in einem Beitrag der Bundesregierung erläutert.
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen der vorgezogenen Altersrente. Die „Altersrente für langjährig Versicherte“ setzt 35 Versicherungsjahre voraus und kann weiterhin ab 63 Jahren bezogen werden – allerdings mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts. Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren ist dagegen abschlagsfrei, kann aber nicht vorzeitig mit zusätzlichen Abschlägen genutzt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begründet die Regelung damit, dass Menschen belohnt werden sollen, die bereits früh ins Berufsleben eingestiegen seien und über Jahrzehnte Beiträge zur Stabilisierung der Rentenversicherung geleistet hätten.
Rente mit 63: Wer nimmt sie überhaupt in Anspruch?
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass dieses Ziel häufig verfehlt wird. Laut der Untersuchung profitieren viele Menschen von der abschlagsfreien Frührente, die während ihres Berufslebens vergleichsweise geringen Belastungen ausgesetzt waren. Weniger als ein Drittel derjenigen, die abschlagsfrei früher in Rente gehen konnten, sei im Durchschnitt stark belastet gewesen. Fast 40 Prozent hätten dagegen nur leichte bis mittlere Belastungen gehabt.
Die Forscher weisen darauf hin, dass gerade Beschäftigte in körperlich besonders anstrengenden Berufen oft gar nicht auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre kommen. In der öffentlichen Debatte werde zwar häufig auf Pflegekräfte, Beschäftigte im Baugewerbe oder in der Gastronomie verwiesen, tatsächlich profitierten aber häufig andere Berufsgruppen stärker von der Regelung.
Die DIW-Forscher kritisieren deshalb, dass die reine Dauer der Erwerbstätigkeit kein ausreichender Indikator für tatsächliche berufliche Belastungen sei. Sie schlagen vor, stärker die gesundheitliche Leistungsfähigkeit und konkrete Belastungen eines Berufs zu berücksichtigen. Als Vorbild nennen sie unter anderem die österreichische „Schwerarbeitspension“, bei der besonders belastende Tätigkeiten gesondert berücksichtigt werden.
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