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Freiwillige Rentenbeiträge: Höhe, Antrag, Vorteile

Ruhestand

Für wen sich freiwillige Rentenbeiträge lohnen können

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    Wer seine Rente verbessern will, hat dazu verschiedenste Möglichkeiten, sollte aber besser früh damit anfangen.
    Wer seine Rente verbessern will, hat dazu verschiedenste Möglichkeiten, sollte aber besser früh damit anfangen. Foto: Stephan Scheuer, dpa

    Ein regelmäßiger und unkomplizierter Geldfluss lebenslang – das ist das Prinzip einer Rente. Doch viele Menschen kommen ins Grübeln, wenn sie ihren Rentenbescheid sehen. Sie wünschen sich eine höhere Rente oder wollen früher in den Ruhestand gehen. Deshalb gibt es diverse Möglichkeiten, die Altersrente aufzubessern – Betriebsrenten etwa, aber auch die Rürup- sowie Riesterrente und private Rentenversicherungen. Doch auch die gesetzliche Rentenversicherung bietet Möglichkeiten, vorzusorgen – indem man freiwillige Einzahlungen vornimmt. Für wen sich das lohnt und wie es funktioniert.

    Welche Vorteile bieten freiwillige Rentenbeiträge?

    Wer freiwillig Rentenbeiträge nachschießt, bessert seinen Rentenanspruch auf und kann unter Umständen früher in Rente gehen, wenn dadurch sogenannte Mindestversicherungszeiten erfüllt werden, heißt bei der Stiftung Warentest. Denn langjährig Versicherte können ab 35 Beitragsjahren vorzeitig eine Rente beziehen, allerdings mit Abschlägen. Wer im Laufe seines Lebens absehbar keine fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen wird, könne durch freiwillige Nachzahlung dieses Ziel erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf Altersrente zu haben, sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

    Wer kann die zusätzlichen Beitragszahlungen leisten?

    Beschäftigte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können freiwillige Ausgleichszahlungen für künftig zu erwartende Rentenabschläge leisten. Auch wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist – etwa Selbstständige, Frührentnerinnen oder Hausmänner können freiwillige Einzahlungen leisten. Aber auch für Ausbildungszeiten, die bei der Rente nicht berücksichtigt werden, kann man Rentenbeiträge nachzahlen. Dazu zählen laut DRV Zeiten für den Besuch einer Schule, Fach- oder Hochschule sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr.

    Versicherte können auch Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die ab dem 17. Geburtstag länger als acht Jahre gedauert haben, also über den 25. Geburtstag hinaus, oder auch für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums. „Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, können keine freiwilligen Beiträge nachgezahlt werden“, sagt Braubach. Wichtig: Wer für Ausbildungszeiten freiwillig nachleisten möchte, muss spätestens bis zum 45. Geburtstag einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

    Für wen lohnen sich freiwillige Rentenbeiträge?

    Ob sich eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen tatsächlich lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Wer sich unsicher ist, kann sich kostenlos an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Das geht telefonisch unter 0800/10 00 48 00 oder online. Bei der Beratung können auch individuelle Probeberechnungen zu den Auswirkungen freiwilliger Einzahlungen angefordert werden. Die Stiftung Warentest rät, dieses Angebot in jedem Fall wahrzunehmen und vorab zudem einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Dann werde überprüft, ob alle bisherigen Beiträge und rentenrechtlich relevanten Zeiten auf dem Rentenkonto richtig verbucht sind. Das sei Voraussetzung für eine gute Einschätzung. Mit in die Überlegungen einbeziehen sollte man auch die Steuervorteile, die die freiwilligen Einzahlungen bringen: 92 Prozent der Einzahlungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings müssen die späteren Rentenzahlungen versteuert werden.

    Wie kann der Antrag auf freiwillige Rentenbeiträge gestellt werden?

    Wer zu der Erkenntnis gelangt, dass sich eine Nachzahlung lohnt, muss die Nachzahlung beantragen. Das geht mit dem Formular V0080, das auf der Webseite der DRV zum Download bereitsteht. In einem abschließenden Bescheid teilt die Rentenversicherung dann die Bankverbindung und entsprechenden Zahldaten mit.

    In welcher Höhe sind freiwillige Einzahlungen möglich?

    Der freiwilligen Nachzahlung sind gewisse Grenzen gesetzt. Derzeit müssen Versicherte für jeden Monat, den sie nachversichern möchten, mindestens 83,70 Euro einzahlen. Bei 1320,60 Euro ist aktuell Schluss. Die Beitragszahlungen können laut DRV auch über fünf Jahre in Raten bezahlt werden. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher die Nachzahlung, desto mehr erhöht sich auch der spätere Rentenanspruch. Für freiwillige Beiträge von 10.000 Euro im Jahr 2021 schreibt die Rentenkasse Ansprüche von 44,25 Euro monatlich brutto gut. Das ist viel, vergleicht man es mit so manchem klassischen Angebot privater Rentenversicherer.

    Was ist, wenn man im Alter ohnehin auf Grundsicherung angewiesen sein wird?

    Auch für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden, kann sich eine freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse lohnen. Braubach zufolge werden Renten, welche auf freiwilligen Beiträgen beruhen, seit einigen Jahren nicht bei der Grundsicherung angerechnet.

    Für wen lohnen sich die Einzahlungen nicht?

    Grundsätzlich sollten sich Versicherte vor Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung genau überlegen, welcher Vorsorgeweg am besten zu ihnen passt. Wer jederzeit auf sein angespartes Kapital zugreifen, zu Beginn des Ruhestands frei über sein Gesamtkapital verfügen oder möglichst viel seines Vermögens gezielt vererben möchte, für den seien freiwillige Rentenzahlungen womöglich nicht geeignet, so die Stiftung Warentest. Hier wäre dann der Abschluss einer privaten Rentenversicherung der bessere Weg.

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