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Wohngeld und EOF: Diese Leistung können Anspruchsberechtigte gleichzeitig beziehen

Wohngeld

Wohngeld: Diese zusätzliche Förderung kennen wenige und lassen sich dadurch Geld entgehen

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    Neben dem Wohngeld gibt es regionale Förderungen, um Haushalte mit niedrigem Einkommen zu unterstützen.
    Neben dem Wohngeld gibt es regionale Förderungen, um Haushalte mit niedrigem Einkommen zu unterstützen. Foto: MIND AND I, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wohnen ist oft teuer – und für viele Haushalte kann die Miete oder die monatliche Belastung fürs Eigenheim schnell zur Herausforderung werden. Hier setzt das Wohngeld an: Als staatlicher Zuschuss unterstützt es Menschen mit geringerem Einkommen dabei, die Wohnkosten zu tragen, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) informiert. Doch häufig bleibt die Leistung ungenutzt – nicht, weil sie niemand bräuchte, sondern weil viele gar nicht wissen, dass sie grundsätzlich anspruchsberechtigt wären, etwa Rentner.

    Noch weniger bekannt ist, dass es neben dem Wohngeld weitere Fördermöglichkeiten gibt, die je nach Wohnort und Lebenssituation zusätzlich helfen können. Ein Beispiel ist die einkommensorientierte Förderung, kurz EOF: Sie ist ein spezifisches Förderinstrument in Bayern. Wer diesen Zuschuss noch nicht kennt, erfährt hier, was es damit auf sich hat, welche Voraussetzungen gelten, um EOF zu erhalten und was man beachten muss, wenn man EOF und Wohngeld parallel beziehen will.

    Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Wohngeld: Was ist EOF?

    Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) fördert der Freistaat Bayern mit dem Förderprogramm „Einkommensorientierte Förderung“ einerseits Bauherren, Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften mit zinsgünstigen Baudarlehen und ergänzenden Zuschüssen bei der Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern. Andererseits erhalten Mieter einen monatlichen Mietzuschuss, abhängig vom Haushaltseinkommen. Damit soll den Bewohnern von gefördertem Wohnraum im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung ermöglicht werden, die laufenden Mietbelastungen mit dem jeweils zur Verfügung stehenden Einkommen zu tragen, erklärt das BayernPortal den Zweck des Programms.

    Die EOF ist also ähnlich wie das Wohngeld ein staatlicher Zuschuss, der Personen mit niedrigem Einkommen beim Tragen der Wohnkosten unterstützt – mit einigen Unterschieden: EOF gibt es nur in Bayern, während es Wohngeld für Bewohner in ganz Deutschland gibt. Zudem gibt es EOF nur für bestimmte geförderte Wohnungen zur Miete, während Wohngeld für den freien Wohnungsmarkt und auch für Eigentümer als Lastenzuschuss möglich ist. Zudem gelten verschiedene Voraussetzungen.

    Kann man Wohngeld und EOF gleichzeitig bekommen?

    Wie unter anderem die Stadt München und der Landkreis Ebersberg informieren, kann Wohngeld zusätzlich beantragt werden. Die Leistungen schließen sich also nicht gegenseitig aus. Aber werden die Leistungen aufeinander angerechnet und können so die jeweilige Höhe des Zuschusses verringern?

    Eine Sprecherin des StMB informiert auf Anfrage unserer Redaktion, dass bei der einkommensorientierten Zusatzförderung Wohngeldleistungen unberücksichtigt bleiben. Auch das Sozialreferat München bestätigt auf Anfrage, dass die EOF unabhängig von Wohngeld ausbezahlt wird.

    Andersherum wird EOF aber auf die zu berücksichtigende Miete im Wohngeld angerechnet. Ein Pressesprecher des Landratsamts Fürstenfeldbruck erläutert uns dazu: „Beim Wohngeld wird die Gesamtmiete bei der Berechnung des Mietaufwandes um die EOF-Förderung reduziert, weil dieser Teil nicht vom Antragsteller aufgebracht werden muss, sondern ein sogenannter Beitrag Dritter ist.“ Die EOF kann also die Höhe des Wohngeldes reduzieren.

    Liegen für beide Zuschüsse die Voraussetzungen vor, empfiehlt es sich laut dem Sozialreferat München, auch für beide Anträge zu stellen. Laut der StMB-Sprecherin ist außerdem wichtig: Ein bereits erlassener Wohngeldbescheid muss nachträglich geändert werden, sobald eine Zusatzförderung in der einkommensorientierten Förderung gewährt wird.

    Welche Voraussetzungen gelten, um EOF zu erhalten?

    Laut dem BayernPortal muss ein Antragsteller als Mieter eine Wohnung bewohnen, die im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung erbaut wurde und einer Sozialbindung unterliegt, auch Sozialwohnung genannt. Ob eine Wohnung dem entspricht, erfährt man laut dem Evangelischen Siedlungswerk (ESW), indem bei Wohnungsinseraten angegeben ist, ob es sich um eine Wohnung mit Mietförderung handelt, etwa durch das Stichwort „EOF“ oder „WBS“, was für „Wohnberechtigungsschein“ steht. Wer bereits in einer Wohnung wohnt und nicht sicher ist, ob es sich um eine EOF-Wohnung handelt, kann in seinem Mietvertrag nachsehen oder seinen Vermieter fragen, rät muenchen.de.

    Die Höhe der Zusatzförderung richtet sich laut BayernPortal nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts, entsprechend Art. 5 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), und dessen Zuordnung in Einkommensstufen. Laut dem Landkreis Dachau gibt es drei Einkommensstufen: I, II und III. Haushalte der Einkommensstufe I erhalten die volle Zusatzförderung. Bei Haushalten der Einkommensstufen II und III verringert sich die Förderung je Stufe um bis zu 1,50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Überschreitet das Einkommen die Stufe III, entfällt die Zusatzförderung.

    Die Grenzen für die Einkommensstufen sind je nach Region unterschiedlich. Die Stadt München stellt in einem Informationsblatt eine Tabelle zur groben Orientierung zur Verfügung. Demnach ist das sogenannte bereinigte Einkommen entscheidend, das nach den Vorgaben des BayWoFG berechnet wird.

    Haushaltsgröße1 Person2 Personen
    Einkommensstufe I
    ... bereinigtes Einkommen pro Jahrbis 17.500 Eurobis 27.500 Euro
    ... in brutto ungefährbis 26.200 Eurobis 41.700 Euro
    Einkommensstufe II
    ... bereinigtes Einkommen pro Jahrbis 22.900 Euro bis 35.350 Euro
    ... in brutto ungefährbis 33.900 Eurobis 52.900 Euro
    Einkommensstufe III
    ... bereinigtes Einkommen pro Jahrbis 28.300 Eurobis 43.200 Euro
    ... in brutto ungefährbis 41.600 Eurobis 64.100 Euro

    Für jede weitere Person im Haushalt sowie für jedes Kind werden zusätzliche Beträge eingerechnet.

    Wie hoch kann die einkommensorientierte Förderung ausfallen?

    Da sich die Höhe der EOF nach dem Haushaltseinkommen richtet, gibt es keinen pauschalen Betrag, den man erhalten kann. Wie das Landratsamt Dachau auf Anfrage unserer Redaktion erläutert, gibt es für jede EOF-geförderte Wohnung einen festgelegten Höchstbetrag der Zusatzförderung, der sich – abhängig vom Einkommen – stufenweise verringern kann.

    Die Stadt München rechnet in ihrem Informationsblatt ein Beispiel zur Höhe der Förderung vor und geht dabei von einem Netto-Kalt-Mietpreis von zehn Euro pro Quadratmeter aus:

    • In Einkommensstufe I erhalten Mieter eine Zusatzförderung von vier Euro pro Quadratmeter. Es bleibt eine selbst zu tragende Restmiete von sechs Euro pro Quadratmeter.
    • In Einkommensstufe II erhalten Mieter eine Zusatzförderung von drei Euro pro Quadratmeter. Es bleibt eine selbst zu tragende Restmiete von sieben Euro pro Quadratmeter.
    • In Einkommensstufe III erhalten Mieter eine Zusatzförderung von zwei Euro pro Quadratmeter. Es bleibt eine selbst zu tragende Restmiete von acht Euro pro Quadratmeter.

    Wie kann man EOF beantragen?

    Laut dem BayernPortal ist der Förderantrag unter Verwendung der jeweils aktuell gültigen Antragsformulare bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Laut dem Landkreis Dachau ist das in der Regel das jeweilige Landratsamt, in dessen Landkreis sich die Sozialwohnung befindet. Die Formulare finden Antragsteller bei ihrer zuständigen Behörde, einige bieten auch ein Online-Verfahren an.

    Neben dem Antragsformular werden laut muenchen.de stets der Mietvertrag und Einkommensnachweise benötigt. Je nach persönlicher Situation sind laut Landkreis Dachau weitere Unterlagen – jeweils für alle Haushaltsangehörigen – einzureichen. Dazu können etwa Schwerbehindertenausweis, Arbeits-/Ausbildungsvertrag, Rentenbescheid oder aktuelle Bescheide über bereits bezogene Leistungen gehören.

    Laut dem Pressesprecher des Landratsamts Fürstenfeldbruck kann und sollte die EOF direkt nach Abschluss des Mietvertrags ab dem Monat des Einzugs in die Wohnung beantragt werden.

    Die Zusatzförderung wird für jeweils 24 Monate ab dem Beginn des Mietverhältnisses, frühestens jedoch ab dem Ersten des Monats der Antragstellung, bewilligt, informiert BayernPortal. Sie wird längstens für die Dauer der Belegungsbindung gewährt und in der Regel monatlich im Voraus ausgezahlt. Der Landkreis Dachau weist darauf hin, dass Berechtigte immer rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Folgeantrag stellen sollten, damit in der Auszahlung möglichst keine Unterbrechungen eintreten.

    Zu beachten ist außerdem, dass ein Haushalt bis zur Bearbeitung des EOF-Antrags in Vorleistung gehen muss, wie das Sozialreferat München auf unsere Anfrage informiert. Zwar wird der Zuschuss auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, jedoch kann es je nach Behörde einige Monate dauern, bis ein Antrag bearbeitet ist. In München liegt die aktuelle Bearbeitungszeit aufgrund der hohen Rückstände etwa bei rund 3,5 Monaten. Es besteht demnach aber die Möglichkeit, einen Antrag in der Bearbeitung vorzuziehen, wenn Mietschulden drohen.

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