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Zuschuss: Wohn-Riester: So viel Geld bringt Ihnen der Zuschuss

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Wohn-Riester: So viel Geld bringt Ihnen der Zuschuss

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    Mit Wohn-Riester-Verträgen kann man beispielsweise Schulden für ein Haus oder eine Wohnung begleichen.
    Mit Wohn-Riester-Verträgen kann man beispielsweise Schulden für ein Haus oder eine Wohnung begleichen. Foto: Wohn-Riester-Verträgen, dpa (Symbolbild)

    Seit 2008 ist es möglich, sich per sogenanntem Wohn-Riester staatliche Förderung zur Finanzierung der eigenen Immobilie zunutze zu machen. Dieser auch als Eigenheimrente bezeichnete Vorgang stellt eine Möglichkeit dar, wie man in Deutschland einen Zuschuss für den Hausbau sichern kann. Worauf es beim Wohn-Riester ankommt und wer diesen wofür genau verwenden kann, lesen Sie in diesem Text.

    Was ist Wohn-Riester?

    Riester-Verträge sind vielen Menschen in Deutschland im Zusammenhang mit privater Altersvorsorge ein Begriff. Der Clou: Sie sind staatlich gefördert. Nach der Ansparphase muss die Entscheidung fallen, ob das Geld auf einmal oder doch als Rente ausgezahlt werden soll. Seit nunmehr 16 Jahren besteht zudem die Option, sich mit dem Wohn-Riester laut Deutscher Rentenversicherung eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ein Darlehen zu tilgen oder Genossenschaftsanteile zu erwerben. Neu ist zudem, dass so eine energetische Sanierung ebenfalls möglich ist.

    Wer bekommt wofür Wohn-Riester?

    Laut der Versicherung sind gewisse Voraussetzungen für Wohn-Riester zu erfüllen. Etwa, dass man selbst in der Immobilie wohnt, sie besitzt oder Miteigentümer ist und sich das Objekt in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum befindet.

    Wohn-Riester kann es für folgende Maßnahmen geben:

    • Immobilie kaufen oder bauen: Weil die Immobilie selbst genutzt wird, stellt sie in Form von mietfreiem Wohnen eine Altersvorsorge dar. Nachweislich müssen dafür Kosten entstanden sein. Die Mindestentnahmesumme liegt bei 3000 Euro.
    • Darlehen tilgen: Wurde ein Darlehen für den Kauf oder Bau der Wohnimmobilie in Anspruch genommen, kann der Wohn-Riester beispielsweise dafür verwendet werden, um die Sondertilgung zu tätigen. Auch hier müssen mindestens 3000 Euro entnommen werden.
    • Genossenschaftsanteile erwerben: Das Riester-Geld kann auch verwendet werden, wenn Sie vorhaben, Pflichtanteile an einer eingetragenen Genossenschaft zu erwerben. So könne man als Mitglied günstig eine Wohnung der Genossenschaft mieten.
    • altersgerecht und barrierefrei umbauen: Auch der Umbau fürs Alter wird vom Staat unterstützt. Wer vor weniger als drei Jahren die Immobilie gekauft oder gebaut hat, muss mindestens 6000 Euro entnehmen, bei allen anderen ist die Höhe 20.000 Euro.
    • energetisches Sanieren: Für diese Art der Sanierung ist ab 2024 auch der Wohn-Riester verwendbar. Allerdings gilt das nur für bestimmte Arbeiten, etwa um Fenster und Außentüren zu erneuern oder Wände, Dachflächen sowie Geschossdecken zu dämmen.

    Übrigens: Zu den Zuschuss-Optionen für den Hausbau zählte unter anderem auch das Baukindergeld. 2024 gibt es stattdessen einen anderen Zuschuss

    Wohn-Riester: Wie viel Geld gibt es?

    Wohnen kostet Geld. Daher lohnt es sich, sich zu informieren, wo Geld gespart werden kann. Wussten Sie, dass es beispielsweise auch einen Heizöl-Zuschuss gibt? Der Wohn-Riester wiederum bringt ebenfalls Vorteile mit sich, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erklärt. Das angesparte Kapital im Riester könne entweder bis zu 75 Prozent oder vollständig für die oben beschriebenen Zwecke verwendet werden. Neu eingeführt worden sei die Förderung der Tilgungsleistungen bei Darlehensverträgen und (Kombi-) Bausparverträgen für den Erwerb von Wohneigentum.

    Die Grundzulage betrage 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro beziehungsweise 300 Euro für die Kinder, die 2008 oder später geboren werden. Abzüglich Zulage können, so das Ministerium, die geleisteten Aufwendungen für einen Altersvorsorgevertrag bis zu einer Höhe von 2100 Euro im Jahr zudem steuerlich geltend gemacht werden.

    Wohn-Riester und Steuer: Was ist zu beachten?

    Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont, dass wie bei allen Riester-Verträgen "auch das in der Erwerbsphase steuerlich geförderte Kapital, das für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet wurde, im Rentenalter nachgelagert besteuert" werde. Diese Steuerschuld werde mithilfe des sogenannten Wohnförderkontos ermittelt. Jenes wiederum erfasse den entnommenen Kapitalbetrag, die Tilgungsleistungen und die gewährten Zulagen und werde am Jahresende jeweils mit zwei Prozent verzinst.

    Weiter heißt es: "Bei Renteneintritt kann zwischen einer kontinuierlichen Besteuerung über bis zu 25 Jahre oder einer einmaligen Besteuerung gewählt werden. Bei der Einmalbesteuerung werden nur 70 Prozent des Betrages auf dem Wohnförderkonto besteuert." 

    Es soll übrigens die private Altersvorsorge durch eine Reform der Riester-Rente leichter werden.

    Wohn-Riester: Verbraucherzentrale warnt vor Schattenseiten

    Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Wohn-Riester nicht für jeden "das optimale Mittel der Wahl" sei. Neben "positiven Effekten" gebe es durchaus "Schattenseiten". Ob sich Wohn-Riester lohne, hänge von vielen Faktoren ab. Eine eingehende Prüfung im Vorfeld sei daher nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend notwendig.

    Als großen Nachteil beschreibt die Verbraucherzentrale ebenjenes "Wohnförderkonto". Der Grund: Es entstehe eine "erhebliche Steuerpflicht", wenn spätestens zum 68. Lebensjahr das Konto aufgelöst werden müsse. Man könne dann das Konto mit einem Rabatt von 30 Prozent auflösen oder es "nach und nach auflösen, indem die Summe gleichmäßig auf alle Jahre bis zum 85. Lebensjahr verteilt wird". In jedem Falle, so die Verbraucherzentrale, gelte: "Die staatliche Förderung ist kein Geschenk, sondern eine Entlastung in der Spar- und eine Belastung in der Rentenphase."

    Auch wichtig zu wissen ist, dass wenn man diese Fördermöglichkeit wahrnimmt, eine Förderung für die gleiche Maßnahme durch das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen" nicht möglich ist. Wer die Förderung nicht verlieren möchte, solle zudem bedenken, dass die Immobilie bei Inanspruchnahme des Wohn-Riesters nicht nach Belieben vermietet oder verkauft werden könne.

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