Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres hat das Landesarbeitsgericht (LAG) München einer Frau Recht gegeben, die seit inzwischen 35 Jahren im Atomkraftwerk Gundremmingen arbeitet. Strittig ist im seit etwa zwei Jahren andauernden Verfahren die Frage, ob für das Beschäftigungsverhältnis die Regeln eines Werkvertrags oder einer sogenannten Arbeitnehmerüberlassung anzuwenden sind. Es geht unter anderem um Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus Programmen für einen sozial verträglichen Personalabbau.
Gundremmingen