Hilfe für Folgen des Coronavirus
Landkreis bietet Hotline für Fragen zur Grundsicherung
Das „Sozialschutz-Paket“ der Bundesregierung wird voraussichtlich jetzt in Kraft treten. Es sieht auch einen erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus bei der Grundsicherung vor. Erhebliche Einkommenseinbußen infolge der derzeitigen Pandemie können dazu führen, dass erwerbsfähige Personen und ihre Familien ihren notwendigen Lebensunterhalt (Existenzminimum) nicht mehr aus eigenem Einkommen, Rücklagen oder anderweitigen Ansprüchen selbst sichern können. Dies kann auch ältere und befristet oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen treffen.
Im Einzelnen ist für Personen oder Familien, die als Folge des Wegbrechens von Einkünften wegen der derzeitigen Pandemie neu hilfebedürftig werden, vorgesehen: eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung vom Vermögenseinsatz, soweit nicht erhebliches Vermögen vorhanden ist; eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessenen Unterkunftsbedarf, Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung.
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