Besuche von stationären Patienten in den Kreiskliniken in Günzburg und Krumbach sind ab Montag, 2. November, vorerst nur noch nach ärztlicher Genehmigung möglich. Die Kliniken reagieren damit auf das aktuelle Infektionsgeschehen im Landkreis und passen die Besuchsregelungen an, um Patienten und Personal zu schützen. Ausnahmeregelungen sind nach vorheriger Absprache mit dem behandelnden Arzt zum Beispiel in folgenden Fällen möglich: Besuche von Palliativpatienten, ein Elternteil bei minderjährigen Patienten, Patienten mit krankheitsbedingten Kommunikationsproblemen. Außerdem ist für Väter beziehungsweise eine angehörige Person die Begleitung bei Geburten erlaubt.
Günzburg/Krumbach