Bereits vor gut vier Wochen war Fritz Deutschenbaur am Verwaltungsgericht Augsburg gewesen. Das Verfahren zu der von ihm angestrengten Klage gegen seine Abberufung als Wahlbeisitzer in Bibertal war zwar eingestellt worden. Aber es wurde festgestellt, dass diese nicht geboten gewesen sei (wir berichteten). Am Freitag ging es bei Gericht erneut um die zurückliegende Kommunalwahl. Denn Deutschenbaur hat sie angefochten, weil seine Wählergruppe „BIB“ nicht zugelassen worden war und mehrere Instanzen das bestätigt hatten.
Bibertal