In Zeiten der Corona-Krise möchte der Markt Jettingen-Scheppach Bürger und Gewerbetreibende entlasten. So wird auf die Erhebung der Gebühren für Kinderkrippen, Kindergärten und -horte im April verzichtet. Gewerbetreibenden wird auf Antrag eine zinslose Stundung der Gewerbesteuer angeboten. Sie ist vorerst auf drei Monate begrenzt, kann bei Bedarf aber auch verlängert werden. Ebenfalls auf Antrag beim Finanzamt ist es Gewerbetreibenden möglich, die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für 2020 herabsetzen zu lassen.
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