Das Landratsamt Günzburg entmündigt die Bürger. Zumindest hat es sich beim Erörterungstermin zum Hochwasserrückhaltebecken in Burgau so verhalten. Keiner hätte etwas dagegen haben können, wenn Verhandlungsleiter Christian Zimmermann fragt, ob jemand nicht möchte, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird – und jemand sagt, dass er das nicht will. Das wäre zu akzeptieren gewesen, so ist das Gesetz. Doch indem er das verweigert und die Möglichkeit, die das Gesetz gibt, ausschließt, bestimmt er über die Anwesenden, auch wenn er formell im Recht ist.
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