Beim Straßenausbau in Egenhofen laufen derzeit noch Pflasterarbeiten, Anfang nächster Woche soll der Maibaumplatz hergerichtet werden und in 14 Tagen soll auf die Fahrbahn die Feinschicht aufgebracht werden. Fertiggestellt werden muss noch der Brühlweg, ein Ausbau der Hartberger Straße wird nicht erfolgen. Jetzt wäre der Zeitpunkt, die Vorauszahlungen auf die Erschließungsbeiträge zu errechnen und zu erheben. Wird die Gemeinde Kammeltal diesen Weg gehen? Oder wird sie die Öffnungsklausel des Gesetzgebers nutzen? Diese, im Grunde genommen auf Egenhofen maßgeschneiderte Regelung, sagt aus, dass Erschließungsbeiträge auf Altanlagen, die nun ertüchtigt werden, nur zu einem gewissen Prozentsatz erhoben oder ganz erlassen werden können. Aber wäre das gerecht?
Kammeltal