Die gewerbliche Nutzung eines Grundstücks innerhalb eines Dorfgebietes kann Konflikte auslösen. Üblicherweise sind bestimmte Arten von Gewerbebetrieben zulässig, solange sie nicht stören. Der Bibertaler Gemeinderat musste sich jetzt mit einem Hundeübungsplatz befassen – und hat die Entscheidung darüber aufgeschoben.
Bibertal