IHK gibt Tipps fürs Homeoffice
Die wichtigsten Regeln
Arbeiten von unterwegs oder zu Hause aus wird im Zeitalter von Tablets & Co. immer beliebter. Doch wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? „Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs“, erklärt Eva Schönmetzler von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben. Er sollte sich im Vorfeld gründlich mit dem Thema auseinandersetzen. Damit die Kunden- und Unternehmensdaten beim Arbeiten von unterwegs oder zu Hause aus genauso sicher sind wie im Büro, hat der Arbeitgeber entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Um mögliche Verstöße gegen den Datenschutz zu vermeiden, muss der Arbeitgeber gerade bei der Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes einiges beachten: Bei der Ausstattung von IT-Einrichtungen für zu Hause sollte beispielsweise gewährleistet sein, dass die Festplatte und die elektronische Datenübermittlung nach dem Stand der Technik verschlüsselt werden. Dabei gilt, je sensibler die Daten sind, desto höher muss der Schutz sein. Empfehlenswert ist zudem, dass der Arbeitsplatz in einem separaten und abschließbaren Raum eingerichtet wird, rät Schönmetzler.
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