Der Erweiterungsbereich der Tongrube Ichenhausen darf vorerst nicht mehr betrieben werden, weil der Verwaltungsgerichtshof in der Betriebserlaubnis des Bergamts Südbayern einen Verfahrensfehler festgestellt hat. Im August 2018 hatte die Schutzgemeinschaft (SG) Hochwang gegen die Betriebserlaubnis für das etwa 2,8 Hektar große Erweiterungsgebiet geklagt. Nach einem langwierigen Rechtsstreit kam nun das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Das sei erfreulich, sagt SG-Vorstandsmitglied Alexander Ohgke, „weil es ja selten vorkommt, dass eine Bürgerinitiative in einer solch komplizierten Materie recht bekommt.“
Ichenhausen