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Jettingen-Scheppach: Per Eilantrag zum Golfvergnügen?

Jettingen-Scheppach

Per Eilantrag zum Golfvergnügen?

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    Ein einsamer Golfer übt auf der weitläufigen Anlage des GC Schloss Klingenburg. Ein Ansteckungsrisiko können die Vereinsverantwortlichen hier nicht erkennen. Für ihr Hobby erbitten sie eine Ausnahmeregelung.
    Ein einsamer Golfer übt auf der weitläufigen Anlage des GC Schloss Klingenburg. Ein Ansteckungsrisiko können die Vereinsverantwortlichen hier nicht erkennen. Für ihr Hobby erbitten sie eine Ausnahmeregelung. Foto: Bernhard Weizenegger

    Deutschland droht in diesen ersten Tagen, nach zaghafter Rückkehr zur Normalität, in einen Flickenteppich verschiedenster Ver- und Gebote zu zerbröseln. Was im einen Bundesland gnädig gestattet wird, bleibt ein paar Meter weiter strikt verboten. Doch Geduld einzufordern ist natürlich immer leichter als geduldig zu bleiben. Deshalb tobt derzeit ein Ringen um Sonderregeln für alle tatsächlich Geschädigten und vermeintlich Zukurzgekommenen. Die Motivlagen wechseln, es geht um echte Nöte, um wirtschaftliche Vorteile, ums persönliche Wohlbefinden oder einfach nur ums Rechthaben. Aus dem Potpourri aller Antragsteller erflehen nun auch die Klingenburger Golfer eine Ausnahmegenehmigung. Per Eilantrag an den noch amtierenden Landrat Hubert Hafner und seinen Mitte März gewählten Nachfolger Hans Reichhart bittet Vereinspräsident Joachim Lichtblau um die Erlaubnis, die auf dem Gemeindegebiet Jettingen-Scheppach idyllisch gelegene Golfanlage ab Samstag, 25. April bespielen zu dürfen.

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