Justiz überzeugt: Unfallfahrer hatte mehr als zwei Promille
Die Schuld an der Kollision im Holzwinkel bestätigt der Verteidiger. Alles andere sei nicht erwiesen, betont er bei der Verhandlung am Günzburger Amtsgericht.
Es war ein schöner Frühlingstag Anfang des Jahres, die Sonne schien. Doch am Nachmittag dieses 27. Februar endete dieser für zwei Menschen abrupt. Ein heute 73-Jähriger aus einer Holzwinkelgemeinde war mit seinem Auto zwischen Hafenhofen und Eichenhofen auf der GZ10 unterwegs, als ihm zum Teil auf seiner Spur ein Wagen entgegenkam. Beide Fahrzeuge kollidierten auf den Fahrerseiten. Das Auto des Entgegenkommenden, in dem ein 62-Jähriger saß, drehte sich um 180 Grad, das Vorderrad auf der Fahrerseite wurde in den Innenraum gedrückt.
Der Wagen des 73-Jährigen überschlug sich mehrfach und blieb auf dem Dach liegen. Der Mann kam mit einem Rettungswagen ins Günzburger Krankenhaus, der andere mit einem Rettungshubschrauber in die heutige Uniklinik nach Augsburg. Da die Justiz davon ausgeht, dass der 62-Jährige zum Unfallzeitpunkt erheblich betrunken war – die Rede ist von 2,12 Promille – erging ein Strafbefehl gegen den Mann aus dem Landkreis. Weil er diesen nicht akzeptierte, kam es nun zur Verhandlung im Günzburger Amtsgericht.
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