Im Grunde genommen hätte man den Sachverhalt als eindeutig bezeichnen können: Bei einer Kontrolle am 30. April war festgestellt worden, dass ein 55-jähriger Betreiber eines Geschäfts für Lotto, Tabak- und Presseartikel im nördlichen Landkreis nicht sichergestellt hatte, dass das Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Stattdessen war am Tresen eine etwa zwei Quadratmeter große Plexiglasscheibe angebracht, die den Kundenbereich vom Bereich der Mitarbeiter abtrennte. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit im Hinblick auf die geltende Allgemeinverfügung und Infektionsschutzverordnung aufgrund der Corona-Pandemie war gegen den Kaufmann ein Bußgeldbescheid in Höhe von 5000 Euro festgesetzt worden. Gegen diesen hatte er Einspruch eingelegt.
Günzburg