Corona: BKH Günzburg testet geimpfte Besucher und trägt die Kosten
Die Regelung gilt für die Akutgeriatrie, wo zum Schutz der Patienten ein zusätzlicher Test verlangt wird. Die 3G-Regel gilt auch weiterhin.
In der aktuellen Diskussion um Corona-Regelungen am Bezirkskrankenhaus (BKH) Günzburg haben die Bezirkskliniken Schwaben als Trägerin reagiert, nachdem unsere Zeitung darüber berichtet hatte. Grundsätzlich gilt für alle Bereiche innerhalb des Gesundheitsunternehmens die 3G-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Falls für Geimpfte aus hygienischen Gründen in bestimmten Bereichen ein PCR- oder ein Schnelltest für einen Besuch vorausgesetzt wird, wird der Abstrich in der Klinik durchgeführt. Die Kosten dafür trägt das Krankenhaus selbst. Das hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Wolfram Firnhaber im Anschluss an die jüngste Verwaltungsratssitzung am Dienstag bekannt gegeben.
„Wir achten weiter sehr auf die Schutzbedürftigkeit der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten“, betont Firnhaber. Deshalb auch die 3G-Regel. Gleichwohl wisse man, dass sich Besuche von Angehörigen auf die Genesung von Patientinnen und Patienten positiv auswirken. Da die Tests seit 11. Oktober jedoch kostenpflichtig sind, kam das BKH Günzburg mit seinen vier Einzelkliniken in eine Zwickmühle: Einerseits soll der Schutz der Patientinnen und Patienten gewährleistet, andererseits keine Besucherin und kein Besucher ausgeschlossen werden.
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