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  3. Landkreis Günzburg: Corona-Verstöße im Kreis Günzburg: Kein Verzug beim Vollzug

Landkreis Günzburg
19.01.2021

Corona-Verstöße im Kreis Günzburg: Kein Verzug beim Vollzug

Nach eigenen Angaben hat das Günzburger Landratsamt alle Regelverstöße, die 2020 von der Polizei zur Anzeige gebracht wurden, abgearbeitet.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Plus Das Günzburger Landratsamt hat nach eigenen Angaben alle Bußgeldverfahren 2020 abgearbeitet. In dieser Woche gilt für Verstöße gegen die FFP2-Maskenpflicht noch Kulanz.

Die Polizei kontrolliert, ob die Menschen Corona-Auflagen befolgen oder nicht. Bei Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird sie tätig, erstattet Anzeige, die sie an die Kreisverwaltungsbehörden weiterreicht. Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ist das im Jahr 2020 insgesamt 7186 Mal so gewesen, teilt die Ermittlungsbehörde auf Nachfrage dieser Zeitung mit.

Im Landkreis Günzburg gab es 2020 laut Landratsamt 783 Regelverstöße

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Strafe auf den Fuß folgt. Wie vor wenigen Tagen nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks bekannt wurde, hat das Landratsamt München zwischen Oktober und Dezember 2020 keinen einzigen Bußgeldbescheid mehr erlassen. Der Münchner Landrat räumte ein, dass ihm Personal fehlt. Von 1700 Anzeigen – großteils durch die Polizei erstattet – waren noch rund 1300 offen. Jetzt hat das Landratsamt eine Sondereinheit gebildet, um den Anzeigenberg abzuarbeiten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat angekündigt, nachfragen zu lassen, ob es andernorts auch Vollzugsdefizite gibt.

Wie ist das im Landkreis Günzburg? Nach den Angaben des Polizeipräsidiums haben die Beamten 834 Mal im vergangenen Jahr im Landkreis Günzburg wegen Regelverstößen Menschen angezeigt und das an die Bußgeldbehörde weitergereicht. Das Landratsamt Günzburg selbst gibt eine etwas niedrigere Zahl an. Sie benennt 783 Fälle (reine Anzeigen der Polizei) – ein Delta von rund 50 Anzeigen gegenüber der Polizeiauskunft. 706 Mal wurde dem Landratsamt zufolge ein Bußgeldbescheid erlassen. 77 Mal sei das Verfahren eingestellt worden – das ist ungefähr jedes zehnte Mal.

Die Verstöße aus dem vergangenen Jahr sind im Kreis Günzburg abgearbeitet

Zu den Anzeigen der Polizei kommen noch festgestellte Verstöße des Landratsamtes, zum Beispiel, weil Quarantänebestimmungen nicht beachtet worden sind oder ein Verstoß gegen die Einreise-Quarantäneverordnung vorliegt.

Wegen der Verstöße aus dem vergangenen Jahr muss das Landratsamt nach eigenen Angaben nicht mehr tätig werden. Alles sei erledigt. Etwa 100 Anzeigen wegen Corona-Verstößen, alle bereits aus dem Jahr 2021, seien noch offen und müssten bearbeitet werden.

Zwei Zahlen hat das Günzburger Landratsamt nicht aus dem Stand parat: Wie häufig 2020 wegen einer Bußgeldsache im Zusammenhang mit Corona vor Gericht entschieden worden ist: Hier sei aufwendige Recherche nötig, so Landratsamtssprecherin Jenny Schack. Spezielle Listen gebe es nicht. Für dieses Jahr sind derzeit in sieben Verfahren Verhandlungstermine angesetzt. Auch die Höhe der Bußgelder, die 2020 bezahlt worden sind, kann die Behörde derzeit nicht beziffern. Das müsste erst zusammenfassend ausgerechnet werden.

Diese Woche noch Kulanz für Bürger, die noch keine FFP2-Maske tragen

Die häufigsten Verstöße betrafen die Ausgangsbeschränkung sowie Treffen mit einem nicht erlaubten Personenkreis oder Verstöße gegen die Maskenpflicht. Wer nicht die vorgeschriebenen FFP2-Masken beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr über Mund und Nase trägt, kann nach Auskunft des Landratsamtes Günzburg im Kreisgebiet diese Woche noch mit Kulanz rechnen, bis sich jeder eine Maske beschafft hat. Dann aber kann es teuer werden.

Die Bußgelder werden gemäß dem Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“, den das Bayerische Gesundheitsministerium in Kraft gesetzt hat, verhängt. Das Günzburger Landratsamt wendet diese Regelsätze grundsätzlich an. Bei mehrmaligen Verstößen wird das Bußgeld verdoppelt. Diese Möglichkeit räume der Katalog ein, wie es hieß.

Eine Nachschau, an welche Landratsämter und Rathäuser die jeweiligen Anzeigen abgegeben wurden, ist der Polizei „mangels entsprechender Recherchemöglichkeit nicht möglich“, sagt Sprecher Dominic Geißler. Und er betont: „Wir stehen in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Verfolgungsbehörden.“

In den meisten Fällen hält sich die Bevölkerung an die Corona-Maßnahmen

Mehr Arbeit als zuvor habe die Polizei durch das neue Betätigungsfeld „Corona-Verstöße“ nicht. Denn Gewaltdelikte im öffentlichen Raum – oft ist da Alkohol im Spiel – oder nächtliche Verkehrsunfälle seien wegen der landesweiten Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr stark zurückgegangen. Aber, so Geißler: „Weniger gibt es auch nicht zu tun als vor Corona.“

In den allermeisten Fällen halte sich die Bevölkerung an die Vorgaben, wie das vergangene Wochenende gezeigt habe. Im Bereich des Polizeipräsidiums, das Landkreise und kreisfreie Städte im Süden und Westen des Regierungsbezirks Schwaben abdeckt, seien zwischen Freitagfrüh und Montagfrüh bei 1700 Kontrollen 110 Verstöße gegen die Infektionsschutzmaßnahmen festgestellt worden. Die meisten Fälle betreffen die Ausgangssperre (47) und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (30).

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.01.2021

Was bitte ist jetzt geltendes Recht??
Laut Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021
BESCHLUSS: 3. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
Ich persönlich werde ausschließlich eine medizinische Maske tragen!