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  3. Landkreis Günzburg: Ein ruhiger Jahreswechsel für die Polizei im Landkreis Günzburg

Landkreis Günzburg
01.01.2021

Ein ruhiger Jahreswechsel für die Polizei im Landkreis Günzburg

Von Röfingen aus hat unser Mitarbeiter das Silvesterfeuerwerk fotografiert, das heuer deutlich kleiner ausgefallen ist als sonst.
Foto: Ernst Mayer

Nur wenige Bürger im Landkreis Günzburg haben sich nicht an die Ausgangssperre gehalten. Zuvor gab es allerdings mehr zu tun.

Eine Reihe von Verstößen gegen die Corona-Vorschriften hat die Polizei festgestellt. Eine Fußstreife der Sicherheitswacht hat am Mittwoch gegen 19.15 Uhr in Krumbach im Bereich der Mühlstraße fünf Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren festgestellt. Als die Sicherheitswacht zur Unterstützung eine Polizeistreife anforderte, flüchteten vier Jugendliche, sodass nur noch einer festgehalten werden konnte. Von diesem festgehaltenen 16-Jährigen konnten Hinweise auf die geflüchteten Jugendlichen in Erfahrung gebracht werden. Da die Beteiligten aus fünf verschiedenen Haushalte stammen und ihr Treffen keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellte, erwartet sie nun ein Bußgeldverfahren, meldet die Polizei.

Eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Günzburg hat am Bahnhof in Günzburg am Mittwoch die Einhaltung der Maskenpflicht überprüft. Hierbei wurde gegen Mittag im Bereich eines Bahnsteiges ein 44-Jähriger angetroffen, der den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz nicht trug. Der Mann wurde angezeigt.

In Günzburg fand am Mittwochnachmittag eine Versammlung gegen die geltenden Corona-Regeln statt. Ein 28-Jähriger trug dabei trotz der auf der Versammlung geltenden Maskenpflicht keinen Mund-Nasen-Schutz. Eine Ausnahme hiervon konnte der Versammlungsteilnehmer nicht glaubhaft machen. Der Mann wurde angezeigt.

Polizei erwischt dieselben vier Leute in Auto an zwei Tagen

Am Silvestermorgen um 2.30 Uhr wurden in Freihalden drei Personen im Alter zwischen 22 und 24 Jahren an einem Lagerfeuer sitzend angetroffen. Die drei tranken alkoholische Getränke, stammten aus unterschiedlichen Haushalten und verstießen gegen die Ausgangssperre. Der Verantwortliche erhielt zudem eine Anzeige, weil er neben Holz auch Dämmwolle verbrannte.

Die Polizei kontrollierte am frühen Silvestermorgen im Bereich des Günzburger Bahnhofs ein Auto. Die vier Insassen im Alter von 14 bis 21 Jahren konnten keinen triftigen Grund für die Autofahrt während der Ausgangssperre vorweisen. Alle vier waren der Polizei schon bekannt, da sie bereits am Vortag in demselben Wagen gefahren waren und gegen die Infektionsschutzmaßnahmen verstoßen hatten. Gegen sie wurde nun erneut ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Mann schießt mit Schreckschusswaffe in die Luft

In der Silvesternacht haben Beamte der Polizeiinspektion Burgau insgesamt drei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt. Ein 20-Jähriger befand sich gegen 0.15 Uhr auf Höhe eines Parkplatzes an der Ulmer Straße und schoss dort aufgrund des Jahreswechsels mit einer Schreckschusswaffe in die Luft. Er konnte den Beamten keinen triftigen Grund zum Verlassen seiner Wohnung nennen. Auch verstieß er gegen das Verbot, auf öffentlichen Straßen und Plätzen zu böllern.

Gegen 3 Uhr wurde ein Fahrzeug, besetzt mit zwei Personen, im Bereich der Ulmer Straße festgestellt. Die 25-jährige Fahrerin und ihr 29-jähriger Ehemann gaben an, sich auf dem Heimweg von einer Silvesterparty eines Angehörigen befunden zu haben. Der Beifahrer habe eigenen Angaben zufolge nichts von der nächtlichen Ausgangssperre gewusst. Beide erwartet nun eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.

"Spaziergänger" erhalten jetzt eine Anzeige

Die Polizei Günzburg hat in der Silvesternacht zwischen 21 und 5 Uhr insgesamt sechs Verstöße gegen die Ausgangssperre festgestellt. Die Personen im Alter zwischen 16 und 40 Jahren konnten keinen triftigen Grund angeben, warum sie auf öffentlichen Verkehrsflächen unterwegs waren. Sämtliche Personen erwartet nun eine Anzeige.

Drei Jugendliche wurden in der Silvesternacht in Thannhausen angetroffen, die ihre Wohnung ohne triftigen Grund verlassen haben. Wie sie sagten, waren sie „nur so zum Spaß“ beziehungsweise zum „Spazierengehen“ unterwegs. Da dies während der Ausgangssperre kein triftiger Grund ist, so die Beamten der Polizeiinspektion in Krumbach, bekommen sie eine Anzeige. (zg)

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